Das Ordnungsamt stellt eine „konstante“ Zunahme an Fahrzeugen auf den Straßen in Haltern fest. „Es gibt immer mehr Zulassungen“, sagt Stadtsprecherin Sophie Hoffmeier. Während die Zahl der zugelassenen Personenkraftwagen im Jahr 2013 (Stand 1. Januar) noch 21.311 (darunter 911 gewerbliche) betrug, sind es neun Jahre später (Stand: 1. Januar 2022) 24.547 Pkw, darunter 1170 gewerbliche.
Die Zahl der Stellplätze an Wohnhäusern indes wächst nicht entsprechend mit. Die Folge: Immer mehr Fahrzeuge werden im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt. Das verärgert viele Bürger.
„Die Beschwerden über parkende Fahrzeuge auf Gehwegen oder vor Zufahrten haben zugenommen“, heißt es aus der Verwaltung. Auch die Stadt beobachtet, dass immer mehr Autos auf Bürgersteigen, deren Nutzung Fußgängern und zum Teil auch Radlern vorbehalten ist, abgestellt werden. „Aktuell werden viele parkende Fahrzeuge auf Gehwegen aufgeschrieben“, teilt Sophie Hoffmeier mit. Das ist teuer.
Wer sein Fahrzeug auf dem Gehweg parkt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch den Falschparker noch zusätzlich behindert, muss dieser 70 Euro Bußgeld zahlen. Zusätzlich gibt es dann auch noch einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

Doch auch dort, wo das Parken am Straßenrand zulässig ist, führt die Zunahme der abgestellten Fahrzeuge zu teils unübersichtlichen Verkehrssituationen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Zustand angesichts weiterhin steigender Zulassungszahlen und einer zunehmenden Städteverdichtung weiter zuspitzen wird. Davon geht auch die Stadt Haltern aus.
Laut Stellplatzverordnung des Landes NRW, an die man sich in der Seestadt hält, muss pro Wohnung ein Stellplatz vorgehalten werden. An Mehrfamilienhäusern ist zudem noch mindestens ein Stellplatz für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen einzurichten, schreibt die Verordnung vor. „Das mag in der Praxis nicht immer ausreichen, aber mehr kann die Verwaltung nicht verlangen“, hatte die Stadt hierzu im Mai 2022 erklärt.
„Stellplätze vorhalten“
Die Politik sieht das jetzt, zumindest in Teilen, anders. In einem Fraktionsantrag will die CDU das Thema Stellplatzsatzung auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gestellt wissen. Nach dem Willen der Partei soll die Verwaltung einen Entwurf für eine neue Satzung für das Stadtgebiet erarbeiten, „die Bauherren über das gesetzlich vorgeschriebene Maß bei Neu- und Umbauten zum Vorhalten von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge verpflichtet“.

Die Stadt möchte sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu dem CDU-Antrag äußern und dem „politischen Diskurs im nächsten Sitzungszyklus“ den Vorrang geben. Bis dahin behalte man die Entwicklung der Zulassungszahlen konstant im Blick. Die Stellplatzverordnung NRW sei dabei „eine gute Orientierung“.
Rechtlich problematisch dürfte die Festlegung einer eigenen Stellplatzsatzung nicht sein. So ist in der Landesverordnung NRW auch zu lesen: „Sofern durch Bebauungsplan oder durch örtliche Bauvorschrift Regelungen getroffen worden sind, gehen diese dieser Verordnung (des Landes/Anm. d. Red.) vor.“
Bauherren sollen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß bei Neu- und Umbauten zum Vorhalten von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge verpflichtet werden, fordert die CDU-Fraktion. Ihren Antrag begründen die Christdemokraten wie folgt:
- „Wir beobachten seit längerem eine deutlich stärkere Inanspruchnahme der öffentlichen Straßen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Dieser Umstand führt vielfach zu Verkehrsproblemen, Konflikten in Nachbarschaften und beeinträchtigt mitunter auch die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer.
- Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, denn durch potenziell größere Bebauung in bestehenden Quartieren und einer jährlich wachsenden Zahl zugelassener Fahrzeuge in der Stadt verschärft sich die Situation immer weiter.
- Kraftfahrzeuge sollten auf dem eigenen Grundstück eine Abstellmöglichkeit haben. In der Realität ist dies jedoch nur selten der Fall, weil die gesetzlich geforderten Stellplatznachweise nicht die in der Realität vorhandenen Kraftfahrzeuge je Haushalt widerspiegeln. Nach unserem Dafürhalten muss daher zwingend bei Neu- und Umbauten eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen über eine kommunale Stellplatzsatzung geregelt werden.
- Auch Gewerbe und weitere Nutzungsformen müssen je nach Art und Größe eine der Realität entsprechenden Abbildung von Stellplätzen entsprechen.“
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