Will der RVR Fakten für den Bau einer Forensik in der Haard schaffen?

© Guido Bludau

Will der RVR Fakten für den Bau einer Forensik in der Haard schaffen?

rnRegionalplan-Änderung

Der neue Regionalplan ist in Arbeit, da will der Regionalverband Ruhr noch flott den alten ändern. Ist das die Wegbereitung für eine Forensik in der Haard? Es gibt Gegenwehr.

Haltern

, 27.03.2019, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im alten Regionalplan sind die ehemaligen Schächte Auguste Victoria 9 in Lippramsdorf und Haltern 1/2 in Hamm-Bossendorf als Waldbereich gleich klassifiziert. Doch für die Verbandsversammlung unter Vorsitz von Josef Hovenjürgen aus Haltern (CDU-Generalsekretär) liegt ein Änderungsantrag vor, der acht ehemalige Zechenstandorte betrifft. In der Sitzung am 29. März (Freitag) in Essen soll - was Haltern betrifft - der Schacht Haltern 1/2 in der Haard zum „allgemeinen Freiraum und Agrarbereich“ erklärt werden. Dann können sogenannte raumbedeutsame Vorhaben - wie die Klinik - hier leichter realisiert werden. Die Planungshoheit hat allerdings immer das Land, es kann sich nach Paragraph 37 Baugesetzbuch ohnehin Sonderrechte einräumen.

CDU positioniert sich

„Es besteht kein Grund für eine Änderung“, sagt dazu Josef Hovenjürgen. Im Rahmenbetriebsplan ist klar geregelt, dass die Fläche der Natur zurückgegeben wird. „Wir als CDU bleiben bei der ursprünglichen Fassung“, sagte Hovenjürgen. Für andere Bergbauflächen in Ruhrgebietsstädten mache eine Änderung durchaus Sinn, um auf den Brachen Siedlungs- und Gewerbeflächen zu gewinnen. In Haltern aber nicht.

Es wäre die 12. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Emscher-Lippe. Josef Hovenjürgen erklärt dazu: „Mit dieser Vorlage hat sich die CDU-Fraktion im RVR vor einiger Zeit befasst und selbst einen Änderungsantrag formuliert, der unter anderem die Bergbaustandorte AV9 und Haltern 1/2 von dem allgemeinen Beschluss ausnimmt. Die CDU-Fraktion sieht es als zwingend an, dass die Renaturierung auf diesen Flächen umgesetzt wird, sobald die Areale vom Bergbau nicht mehr genutzt und aus dem Bergrecht entlassen sind.“ Der eingebrachte Änderungsantrag, der die gemeinsame Haltung der Stadt Haltern am See, des Stadtrates und der Bürgerinitiativen decke, sei den Koalitionären (SPD und Grüne) vorgelegt worden. Es gebe aber noch keine sicheren Voten. Die Grünen hätten, so Hovenjürgen, Ablehnung signalisiert. „Bei der SPD erwarten wir, dass sie den von der CDU eingebrachten Änderungsantrag unterstützt.“

Bürgerinitiative skeptisch

„Eine erheblich abgeschwächte Festlegung für Haltern 1/2 ist unserer Meinung nach für das Ministerium die geeignete Vorlage, um den Bau einer forensischen Klinik mit einfachen Mitteln rechtssicher zu gestalten“, sagte dazu schon vor einiger Zeit Thomas Kehrel von der Bürgerinitiative „Keine Forensik im Naherholungsgebiet Haard“ (BI). Die Halterner FDP sieht das genauso. „Hier sollten Fakten geschaffen werden, um eine landesbedeutsame Einrichtung wie die Forensik bauen zu können“, ist Fraktionschef Kai Surholt sicher. Die FDP im Ruhrparlament will gegen die Änderung der Formulierung im Regionalplan stimmen, die Halterner haben ihr ein Unterstützerschreiben geschickt.

Die BI wehrt sich vehement. Sie kam mit einem Gegenvorschlag: Sie wünscht sich eine naturverträgliche Entwicklung des ehemaligen Zechengeländes im Rahmen des mit 2,2 Millionen Euro geförderten Projektes „Waldband“ mit Angeboten für Familien, Freizeitsportler und Naturliebhaber.

Nichts Neues aus Düsseldorf

Der Standort Haltern 1/2 ist laut Auskunft des Düsseldorfer Gesundheitsministeriums noch immer nicht aus dem Bergrecht entlassen, das heißt, der Übergang vom Bergrecht in das allgemeine Baurecht ist noch nicht vollzogen. Solange findet auch keine Entwicklung statt. Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen, teilte auf Anfrage mit, dass es bezüglich eines Klinikbaus in Haltern keinen neuen Sachstand gibt.