Er arbeitet als Helfer in der Radstation. Und das seit 15 Jahren im Rahmen verschiedener Beschäftigungsförderungsmaßnahmen. Reinhard Paus leidet schon viele Jahre an Asthma. In einem Krankenhaus stellten Ärzte außerdem eine schwere Lungenkrankheit bei ihm fest. Die Lunge ist schwer geschädigt und die Atemwege verengt. Die Krankheit gilt als unheilbar.
Nach der Diagnose habe er einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, erzählt Reinhard Paus. „Das hat ziemlich lange gedauert“, sagt er. „Fast ein Jahr hat die Antragstellung gedauert.“ Der 53-Jährige arbeitet hauptsächlich in der Betreuung der Kunden und nimmt Aufträge an.
„Mir gefällt die Arbeit sehr. Ich stoße nur manchmal an meine Grenzen, wenn es den Kunden nicht gefällt oder Beschwerden gibt“, sagt Reinhard Paus. Am 1. Juli dieses Jahres wurde er als schwerbehindert eingestuft. Die Caritas wies ihn auf die Antragstellung hin, um ihn über die Inklusionsmaßnahme weiter beschäftigen zu können.
Ausgleichsabgabe beschlossen
Menschen wie Reinhard Paus, die als schwerbehindert eingestuft werden, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt oft erschwert. Um die Inklusion voranzutreiben, hat der Bundestag zuletzt beschlossen, dass Unternehmen ab dem Jahr 2024 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen müssen.
Die Ausgleichsabgabe müssen Betriebe zahlen, die keine Menschen mit einer Schwerbehinderung einstellen. Der Beschluss soll die Integration von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt fördern.
„Das finde ich grundsätzlich gut. Damit erstens Mittel zur Verfügung stehen, um Inklusionsbetriebe weiter aufzubauen, weil die Mittel auf Landesebene bisher begrenzt sind“, sagt Michael Halberstadt, Fachbereichsleiter Arbeitsmarktintegration bei der Caritas. „Ich denke auch, dass Arbeitgeber mehr in die Pflicht genommen werden sollten, schwerbehinderte Menschen einzustellen.“
Chancen und Ressourcen sehen
Für Michael Halberstadt müsse die Akzeptanz in den Betrieben größer werden. Unternehmen müssten die Möglichkeiten und die zur Verfügung stehenden Ressourcen erkennen und wahrnehmen. „Ich habe letztens einen Bericht von einem Unternehmen gesehen. Darin wurden Autisten eingestellt. Die prüfen Software auf Fehler. Die sind prädestiniert dafür“, sagt Michael Halberstadt.
Arbeitgeber sollten seiner Meinung nach prüfen, in welchen Bereichen Menschen mit einer Behinderung eine Chance und damit auch eine wichtige Ressource sein können.

Warum scheuen Arbeitgeber die Einstellung von Menschen mit einer Behinderung? Dem Fachbereichsleiter nach sind Unternehmen sich oft nicht bewusst darüber, welche Möglichkeiten sich ihnen bieten. Betriebe hätten Sorge davor, dass ein besonderer Kündigungsschutz gelte.
„Der gilt aber nur in dem Maße, dass ein Schwerbehinderter nicht wegen seiner Schwerbehinderung gekündigt werden kann“, sagt Michael Halberstadt. „Wenn ich einen Betrieb habe und betriebsbedingte Kündigungen aussprechen muss, weil ich Teile des Betriebes schließen muss, dann kann der Schwerbehinderte genauso davon betroffen sein wie der Mensch ohne Behinderung auch.“
Mehr Geld für Inklusionsausbau
Um die Inklusion voranzutreiben, müsse das Land mehr Geld in die Hand nehmen, so Halberstadt. „Wenn der Unternehmer einen Schwerbehinderten einstellt, bringt der Mitarbeiter immer Minderleistungen mit sich“, sagt der 62-Jährige. „Diese Minderleistungen kann ich nur kompensieren, wenn ich auf Erträge verzichte. Das wird ein privatwirtschaftliches Unternehmen nie tun.“
„Die 30 Prozent Zuschuss für die Minderleistung reichen für einen Inklusionsbetrieb nicht aus“, sagt Michael Halberstadt. „Die versuche ich durch die Leistungen der anderen Mitarbeiter zu kompensieren. Das ist aber nicht Sinn der Sache und wird immer schwieriger.“
Inklusion in Haltern: „Spielplätze sind für Kinder mit Behinderungen geeignet“
Haltern wird Pilotprojekt: Die erste Bushaltestelle wird umgebaut und barrierefrei