Experten: Stadt könnte Stellplatz-Problem in Haltern lösen Mehr Parkraum auf Grundstücken

Experten: Die Stadt könnte das Stellplatz-Problem lösen
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In Haltern werden immer mehr Personenkraftwagen an Straßen und auf Fußwegen geparkt, weil nicht hinreichend private Stellplätze vorhanden sind. Das hat zur Folge, dass mitunter Zufahrten blockiert, Fußgänger und Radfahrer behindert und Verkehrssituationen unübersichtlicher werden. „Die Straßen sind teilweise regelrecht zugestellt“, ärgert sich Architektin Sabine Keller.

Die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen, nach der sich auch die Stadt Haltern richtet, sieht einen Stellplatz pro Wohneinheit vor. „Das ist zu wenig“, sagt Sabine Keller. Verwundert ist sie dennoch nicht über diesen Sachverhalt. „Grundstücke werden immer teurer und zu nahezu hundert Prozent bebaut“, erklärt die Architektin. „Jeder Zentimeter wird eben ausgenutzt.“ Da sei für Stellplätze kaum Platz.

Einzig frei stehende Einfamilienhäuser bildeten hier die Ausnahme, meint der Mitarbeiter eines Halterner Bauunternehmens, der mit Namen nicht genannt werden möchte. Hier sei aufgrund des erforderlichen Grenzabstands zum Nachbargrundstück in aller Regel hinreichend Platz für den privaten Parkplatz. „Kritisch wird es aber bei Doppel- und Reihenhäusern“, weiß der Fachmann aus Erfahrung.

In Haltern sind vielerorts Fahrzeuge dicht an dicht geparkt, weil auf privaten Grundstücken kein Platz ist. Oft gibt es dann kein Durchkommen mehr für andere Autofahrer, für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge.

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Denn bei den in Haltern vorwiegend üblichen Grundstückszuschnitten seien lediglich Vorgärten mit einer Tiefe von drei Metern vorhanden. „Da wird es schwierig, mehr als einen Stellplatz einzurichten.“ Zwar könnten die Bauherrn einen solchen ja auch sozusagen ins Haus ziehen. „Aber natürlich will kaum jemand dafür auf Wohnraum verzichten“, sagt der Experte.

Das Problem lösen könnten seiner Meinung nach die Stadtplaner in der Verwaltung bei der Planung der Grundstücke. „Die Tiefe der Vorgärten müsste fünf Meter betragen“, meint er. Dann sei auch mehr Platz für dringend erforderliche private Stellplätze auf dem Grundstück vorhanden.

„Kein Stellplatz im Vorgarten“

Sabine Keller konkretisiert: Wollte man die Straßen von parkenden Autos entlasten, müssten „pro Wohneinheit 1,5 bis 2 Stellplätze auf dem eigenen Grundstück“ eingeplant werden. Aktuell reagiere die Stadtverwaltung lediglich auf Bauanträge und habe kaum rechtliche Möglichkeiten, Bauvorhaben zu blockieren. Insbesondere bei städtebaulichen Nachverdichtungen würden Bauherren aber Grünflächen, Bäumen und eben auch Stellplätzen nur die Mindestflächen einräumen. „Hier ist eine aktive Städteplanung erforderlich“, fordert Keller. Politik und Verwaltung müssten sich aber einig sein, damit die entsprechende Änderung von Bebauungsplänen auch Bestand habe.

Sabine Keller ist für ein Verbot von Stellplätzen in Vorgärten. „Der Vorgartenbereich im Bestand dient der Begrünung des Stadtraumes. Alternativ könnte man Kompensationen auf Gründächern fordern“, erklärt die Architektin. Sie fordert die Stadtplaner auf, „städtebauliche Visionen und gegebenenfalls eigenständige Bebauungspläne“ zu entwickeln. „Ein Parkraumkonzept und die Verkehrswegeplanung sind weitere Bausteine für eine städtebauliche Entwicklung, die zukunftsorientiert ist.“

Mehr Freiheiten bei Planung

Eine Änderung der Stellplatzverordnung befürwortet grundsätzlich auch Bauunternehmer Johannes Stock. Allerdings müsse die Verwaltung dann ermöglichen, Stellplätze weiter im Hinterhofbereich von Grundstücken anlegen zu dürfen. „Hier brauchen Architekten und Bauunternehmen mehr Freiheiten“, sagt Johannes Stock. „Da müssten Brücken gebaut werden.“

Autos parken vor einem Mehrfamilienhaus auf Pkw-Stellplätzen.
Die Vorgärten in Haltern sind oftmals auf 3,50 Meter begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern bleibt mitunter wenig Platz für Grün. © Jürgen Wolter

Eine neue Stellplatzverordnung zu entwickeln, sei aber dennoch ein „sportliches und schwieriges Unterfangen“, meint der Halterner. Schließlich gebe es sehr unterschiedliche Bedingungen. So entscheide unter anderem die Art der Nutzung eines Gebäudes (Wohnhaus, Ärztehaus, Geschäftshaus, Altenwohnungen, Neubauten oder Kombinationen) sowie die Größe der Wohnungen über die Zahl der notwendigen Pkw-Stellplätze. Insbesondere bei Nachverdichtungen sei darüber hinaus oft gar kein Platz für Stellplätze vorhanden. Stock: „Die Verordnung müsste sehr individuell auf jeden Sachverhalt anwendbar sein.“ Stock zweifelt, „ob das machbar ist“.

Thema schon früher diskutiert

Die Debatte um private Stellplätze wurde schon vor Jahren von der Politik geführt. Schon 2014 hatten die Grünen eine Anfrage in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht und 1,5 Stellplätze je Wohneinheit gefordert. Einen entsprechenden Beschluss gab es jedoch nicht. Nun wagt die CDU einen neuen Vorstoß. In der nächsten Sitzungsperiode der politischen Gremien soll das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen.

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