Auch die Stadtwerke Haltern heben die Strompreise an Das sind die neuen Tarife

Strompreise der Stadtwerke: Das sind die neuen Tarife
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Post vom Stromversorger: Das ist in diesen Zeiten meist keine gute Nachricht. Auch die Stadtwerke Haltern mussten ihre Strompreise anheben und haben darüber jetzt ihre Kunden informiert. Auf den Stromversorger selbst kommt in Sachen Strom- und Gaspreisbremse noch viel Arbeit zu.

Die Grundpreise bleiben von den Preiserhöhungen unberührt, aber die Arbeitspreise steigen. So betrug bisher beim Allgemeinen Stromtarif (Grundversorgung) der Grundpreis 99,96 Euro jährlich (brutto, also einschließlich 19 Prozent Mehrwertsteuer.) Dieser ändert sich nicht, aber der Arbeitspreis steigt von 36,99 Cent auf 46,99 Cent pro Kilowattstunde ab dem 1. Januar 2023. Das ist eine Preissteigerung um 27 Prozent. Sie gilt für private Haushalte, Tarife für Landwirtschaftsbedarf und Gewerbebedarf haben höhere Grundpreise.

Die neuen Stromtarife

Thomas Liedtke, Pressesprecher der Halterner Stadtwerke nennt außerdem die neuen Arbeitspreise für die weiteren Tarife der Stadtwerke für Privathaushalte: Stromfix: 42,90 Cent/kWh (Vertragslaufzeit ein Jahr), Mobilstrom für Besitzer eines E-Autos: 38,90 Cent/kWh (monatliche Kündigungsfrist) und HalternStrom: 43,90 Cent/kWh.

Das Gebäude der Stadtwerke in Haltern.
Auch die Stadtwerke müssen die Strompreise ab Januar erhöhen. © Wielens (Archiv)

Durch Strom- und Gaspreisbremse komme auf die Stadtwerke ein erheblicher Mehraufwand zu. „Die Software dazu wird gerade von unserem IT-Dienstleister entwickelt“, so Thomas Liedtke. Den Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen will die Bundesregierung ab Januar 2023 bei 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Die endgültigen Regelungen sollen bis Ende November beschlossen werden.

Entlastungen für Verbraucher

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll außerdem der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar.

Den Abschlag für Dezember werden die Stadtwerke bei ihren Kunden, die per Dauerauftrag bezahlen, nicht einziehen, informiert Thomas Liedtke. „Wer selbst überweist, braucht dies im Dezember nicht zu tun. Wenn aber jemand zu viel überweist, wird das bei der nächsten Abschlagsrechnung berücksichtigt“, so der Stadtwerkesprecher. „Es wird also niemand zu viel zahlen.“

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