Im Juni 2025 feiert die Schützengilde Haltern ihr Schützenfest mitten in der Stadt im Galen-Park. Das Konzept hat der Traditionsverein bereits öffentlich vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt der Planung war dabei allerdings nicht thematisiert worden. Dieser betrifft den Umgang mit der Lärmbelastung der Anwohner, die mit einem Schützenfest an so zentralem Standort verbunden ist.
Im Kulturausschuss griff Heinrich Wiengarten (SPD) die Sorgen einer Reihe von Bürgern auf und fragte bei der Verwaltung nach, die für den Lärmschutz zuständig ist. „Das Schützenfest gehört in Haltern zur Kultur und zur Stadt dazu“, erklärte Bürgermeister Andreas Stegemann.
Damit ist klar, dass die Stadt den Schützen eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann, denn der Freizeitlärmerlass NRW sieht ausdrücklich vor, dass Volksfeste im Sinne der Brauchtumspflege Abweichungen von den generellen Richtwerten des Immissionsschutzgesetzes möglich machen.
Stadtlage wird berücksichtigt
Andreas Stegemann teilte mit, dass die Einhaltung von Zeiten Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind. Ähnlich wie beim Schützenfest am Lippspieker werde die Verwaltung die Stadtlage berücksichtigen und die Belastung für die Anwohner möglichst gering halten. Zur konkreten Zeitplanung äußerte er sich allerdings nicht.
Auf jeden Fall sei im Park genügend Platz für das Festzelt und die Schießanlage vorhanden, so der Bürgermeister. Ein Gutachten habe ergeben, dass dem Vogelschießen in der Grünanlage nichts entgegensteht.