5.700.000 Quadratmeter groß ist die Fläche, die im Gebiet der Stadt Haltern für den Sandabbau vorgesehen und im 3. Entwurf des Regionalplans Ruhr festgeschrieben ist. Einbezogen sind hier auch die Bereiche, in denen die Gewinnung des Rohstoffs bereits abgeschlossen wurde wie beispielsweise am Silbersee 2 und 3.
Der Regionalplan-Entwurf Ruhr geht aufgrund teils geänderter Planinhalte in die dritte Beteiligungsrunde. Der Regionalplan legt insbesondere auch fest, auf welchen Flächen der Rohstoff Sand aktuell und künftig gewonnen wird.
In Haltern zählen dazu Gebiete in Sythen, Lavesum, Flaesheim und eine kleinere Fläche kurz vor dem Quarzsandwerk Ahsen. Wie ein Sprecher des Regionalverbands Ruhr (RVR) erklärte, ändert sich hinsichtlich der Größe dieser Flächen nichts. „Sie sind weiterhin unverändert im Entwurf enthalten“, hieß es.
Im Bereich Haltern-Tannenberg wurden dagegen zwei potenzielle Sand-Abgrabungsflächen gestrichen. Diese Flächen hatte ein Unternehmen ursprünglich als Vorschlagsflächen eingebracht, um die Sicherung des damals geltenden Versorgungszeitraums für die Rohstoffgewinnung von 25 Jahren im Landesentwicklungsplan zu gewährleisten.
Überflüssig geworden
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte diesen Zeitrahmen im Mai 2022 allerdings gekippt und auf 20 Jahre gesenkt. „Damit kann nun auf diese beiden Flächen als potenzielle Abbauflächen verzichtet werden“, teilte der RVR-Sprecher mit. Tatsächlich sei die Gewinnung des Rohstoffs Sand im Bereich Tannenberg aber auch zu keinem Zeitpunkt konkret geplant gewesen.
Bis zum 31. März 2023 können Bürger, Verbände, Vereine, Unternehmen, Behörden, Kreis und Kommunen den Regionalplan-Entwurf öffentlich einsehen.
- Der Regionalplan legt fest, wo im Ruhrgebiet neue Wohngebiete, neue Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe, neue Freiräume für Erholungssuchende, neue Naturschutzgebiete, Korridore für Schienenwege und Straßentrassen entstehen können.
- Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster von Mai vergangenen Jahres kommt wieder der Landesentwicklungsplan NRW von 2017 zur Anwendung. Dadurch reduziert sich der Versorgungszeitraum für die Rohstoffgewinnung von 25 auf 20 Jahre. Damit werden verschiedene Festlegungen überflüssig.
- Der Landesentwicklungsplan legt die Rahmenbedingungen für die Regionalplanung fest. Aktuell besonders von den Änderungen betroffen sind die ausgewiesenen Flächen für die Rohstoffgewinnung von Kies und Kiessand am Niederrhein, die von 20 auf 17 reduziert werden.
- Der 3. Entwurf des Regionalplans Ruhr kann im Internet unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden. Zusätzlich liegt er in Papierform in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr, Kronprinzenstraße 6, in 45128 Essen aus.
- Nach Beendigung der öffentlichen Auslegung werden alle Stellungnahmen ausgewertet. Danach berät die Verbandsversammlung erneut über den geänderten Entwurf.