Die vor einer Woche verkündeten Urteile im sogenannten „Autobumser-Prozess“ sind nicht das letzte Wort: Wie der Bochumer Landgerichtssprecher Michael Rehaag bestätigte, haben neben dem Unfallfahrer auch der verurteilte Anwalt aus Haltern und der Kfz-Gutachter aus Datteln Revision eingelegt. Die Akten gehen demnächst zur rechtlichen Prüfung zum Bundesgerichtshof (BGH).
Die 1. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte einen Anwalt (46) aus Haltern (mit auswärtigem Kanzleisitz) und einen Kfz-Gutachter (52) aus Datteln wegen Beihilfe zum Betrug zu 21 beziehungsweise 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen einen Serien-Unfallfahrer (40) aus Bochum hatte das Gericht viereinhalb Jahre Gefängnis verhängt.
Im Prozess ging es um 22 mutmaßlich inszenierte Verkehrsunfälle in drei Jahren. Angeblich soll der Anwalt aus Haltern bei wenigstens 13 Verkehrsunfällen eingeweiht gewesen und zu Unrecht rund 30.000 Euro von Versicherern geltend gemacht haben. Der Kfz-Sachverständige aus Datteln soll falsche Angaben zu den Vorschäden der Fahrzeuge beigesteuert haben.
Sowohl Anwalt als auch Gutachter hatten eine Verstrickung in die Serie bestritten. Für den Anwalt steht im Falle einer Verurteilung der Widerruf der Zulassung auf dem Spiel.
Mit einer Revisions-Entscheidung beim BGH in Karlsruhe ist frühestens zum Jahresende zu rechnen.
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