Jäger findet verendetes Reh am Feldrand „Das war höchstwahrscheinlich ein Hund“

Hundebisse: Jäger findet verendetes Reh am Feldrand in Lavesum
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Das ist ein Anblick, den kein Spaziergänger gerne sieht, und der auch für einen Jagdpächter nicht zum Alltag gehört: An einem Feldrand in Lavesum entdeckte ein Spaziergänger ein verendetes Reh, das durch einen Biss in den Hals tödlich verletzt worden war.

„Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Hundebiss ausgehen“, sagt Jäger Laurenz Gerdes, der im Revier seines Vaters Josef das tote Tier barg. „Das Tier ist höchstwahrscheinlich erstickt, weil der Biss die Drossel (den Kehlkopf) zugedrückt hat. Ein Wolfsbiss sieht anders aus und das ist hier auch kein Wolfsrevier.“

Das ist nicht der erste Fund dieser Art in Lavesum in diesem Jahr. „Vor drei Monaten haben wir schon einmal ein Reh mit einer solchen Bisswunde gefunden. Das war noch mitten in der Setzzeit“, erinnert sich Laurenz Gerdes.

Hunde anleinen

„Sowas kommt leider immer wieder vor, aber wir möchten erneut an die Spaziergänger appellieren, ihre Hunde anzuleinen“, sagt Josef Gerdes, der bereits seit 45 Jahren die Jagd in der Nähe gepachtet hat. „Spaziergänger schätzen leider die Reaktion ihrer Hunde immer wieder falsch ein, wenn diese eine Fährte aufgenommen haben. Dann sind sie sofort weg und können nicht mehr gestoppt werden.“

„Selbst wenn ein Hund ein Reh nicht erreicht, setzt er es so unter Stress, dass auch das zum Tod führen kann“, ergänzt Laurenz Gerdes. „Frei laufen sollten nur Hunde, die so erzogen sind, dass sie auf Kommando der Fährte nicht folgen. Sie dürfen auf Wegen auch frei laufen. Alle anderen müssen angeleint werden. Das steht auch so im Gesetz.“

Laurenz Gerdes hat das getötete Reh fotografiert. Die Bisswunde ist gut zu sehen.
Laurenz Gerdes hat das getötete Reh fotografiert. Die Bisswunde ist gut zu sehen. © privat

Appelle nutzten leider oft wenig, bestätigt Reinhold Bergjürgen, der Vorsitzende des Hegerings Haltern. Er weist deshalb darauf hin, dass das unkontrollierte Laufenlassen von Hunden im Wald verboten ist.

„Ordnungswidrig handelt, wer Hunde oder Katzen, die ihm gehören oder seiner Aufsicht unterstehen, in einem Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen lässt“, heißt es in Paragraph 55 des Landesjagdgesetzes von Nordrhein-Westfalen. Und weiter: „Ordnungswidrigkeiten nach § 55 können mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.“

Beliebter Spazierweg

Auch Reinhold Bergjürgen geht davon aus, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Hunde- und nicht um einen Wolfsbiss handelt. „Kürzlich wurde am Tannenberg ein Reh gefunden, das von Wölfen gerissen wurde, das sieht dann ganz anders aus“, sagt er. Bei den Fundstellen in Lavesum handelt es sich um Routen, die häufig von Spaziergängern genutzt werden.

Die Jäger bitten Spaziergänger, Fälle von verendetem oder verletztem Wild im Wald zu melden, entweder bei der Polizei, dem Regionalverband Ruhr im Bereich von Haard und Hoher Mark oder auch beim Hegering Haltern. „Sie können sich auch direkt beim Jagdpächter melden, wenn der bekannt ist“, sagt Laurenz Gerdes.

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