Raserprozess wird doch nicht eingestellt Unendliche Geschichte geht weiter

Unendliche Geschichte: Raserprozess wird doch nicht eingestellt
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Sieben Mal platzten Prozesstermine zu einem schweren Unfall auf der A 43, der sich bereits 2020 ereignet hat, aus unterschiedlichen Gründen. Zwischenzeitlich wurde eine Einstellung des Verfahrens angestrebt, die aber jetzt abgelehnt wurde. Es geht also weiter.

Das war am 23. Oktober 2020 passiert: Auf der Autobahn 43 kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der damals 32-jährige Fahrer eines Audi A8 und seine 30-jährige Beifahrerin schwer verletzt wurden. Die Polizei ermittelte zum Unfallhergang und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Unfallfahrer.

Er sei zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen, hatte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Essen seinerzeit mitgeteilt. Bei einem Prozesstermin im Oktober 2022 war nach einem medizinischen Gutachten auch von Kokain-Konsum die Rede. Außerdem habe der Fahrer nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Mehrmals Fahrspuren gewechselt

Der junge Mann habe durch Fahrlässigkeit jemanden verletzt. Wie es in der Anklageschrift heißt, habe er alles daran gesetzt, schnell voranzukommen. Er habe mehrmals die Spuren auf der Autobahn gewechselt, bis es schließlich zur Kollision gekommen sei.

Zwischenzeitlich hat der für das Verfahren zuständige Richter am Amtsgericht Marl gewechselt. Er hatte bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil der damalige Unfallfahrer inzwischen in Karlsruhe wegen anderer Delikte eine langjährige Haftstrafe verbüßt.

Neuansetzung

„Diesem Antrag hat die Staatsanwaltschaft aber nicht stattgegeben“, informierte jetzt Richterin Sabrina Martin Lopez, Sprecherin des Marler Amtsgerichts, auf unsere Anfrage. „Es wird deshalb zu einer möglichst zeitnahen Neuansetzung des Verfahrens kommen.“

Eingang zum Amtsgericht Marl.
Der Raserprozess wird am Amtsgericht Marl neu angesetzt. © Eva-Maria Spiller (A)

Prozesstermine waren zuletzt unter anderem deshalb geplatzt, weil ein Gefangenentransport von Karlsruhe nach Essen und Marl nicht rechtzeitig beantragt worden war, oder weil der Beschuldigte die Anwälte gewechselt hatte und mit einem Anwalt in Marl erschien, der kein offizielles Mandat hatte.

Beim letzten Termin im Oktober 2022 war der Kanzleipartner des erschienenen Anwalts aus Düsseldorf zum Pflichtverteidiger bestellt worden, der Beschuldigte wollte aber einen anderen Anwalt beauftragen. Dieser hatte aber nie Akteneinsicht erhalten. Deshalb musste der Prozesstermin erneut vertagt werden.

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