Weil die Zahl der privaten Pkw stetig steigt und nicht genügend private Stellplätze zur Verfügung stehen, parken immer mehr Menschen ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Beschwerden über parkende Autos auf Gehwegen oder blockierte Zufahrten nehmen bei der Stadt zu.
Zugleich kommt es dort, wo das Parken erlaubt ist, häufig zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, bei denen insbesondere Radfahrer das Nachsehen haben. Mit einem Beschluss zu Anträgen von CDU und Grünen nimmt das Thema Stellplatzsatzung und Parkraumgestaltung nun Fahrt auf.
Die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität machten es sich am Donnerstagabend nicht leicht. Es wurde diskutiert und beraten. Am Ende war der Kompromiss gefunden: Um den öffentlichen Parkraum zu entlasten, wird die Stadt Haltern eine neue Stellplatzsatzung erarbeiten, die künftig mehr als einen Stellplatz pro Wohnung vorsieht. Damit setzten die Christdemokraten ihre Forderung auf die Prioritätenliste.
Parkraummanagement
Die Grünen sehen mit der Entwicklung eines Parkraummanagements noch weiteren Handlungsbedarf. Dies soll nach Vorstellung der Ausschussmitglieder im Anschluss an die Stellplatzsatzung geschehen.
Baudezernent Siegfried Schweigmann zeigte sich von dem Beschluss überrascht. Die Verwaltung hatte eine „gesamtstädtische Parkraumstrategie“ favorisiert, die beide Anträge zusammengefasst hätte. Jetzt aber muss sie sich vorrangig um eine Lösung des Stellplatzproblems kümmern.
„Wir hätten gerne vorab einen Gutachter bestellt, der die Bedingungen und Bedarfe hinsichtlich des Themas Parken bewertet“, erklärte Schweigmann auf Anfrage. Das sei nun aufgrund des politischen Auftrags in der Schnelle nicht möglich.
Mehr als das Gesetz fordert
Der Beschluss sieht vor, bei Neu- und Umbauten eine „über das gesetzliche Maß hinausgehende Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen“ über eine kommunale Stellplatzsatzung zu regeln. Auch Gewerbe und weitere Nutzungsformen sollen einbezogen werden.
Bislang hat sich die Stadt stets nach der Stellplatzverordnung des Landes NRW gerichtet. Diese fordert einen Stellplatz pro Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern ist zudem mindestens ein weiterer Stellplatz für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen einzurichten.
Kommunalen Verordnungen wird aber Vorrang gegeben.

„Dieses Thema birgt viel Sprengstoff“, erklärte der Baudezernent. Denn bei einer Stellplatzsatzung, die 1,5 Stellplätze pro Wohnung vorsehe, werde das Bauen künftig erheblich teurer, weil Grundstücke größer gestaltet werden müssten. Oder der Stellplatz gehe zulasten der Wohnfläche, weil kleiner gebaut werden müsse.
Weil die Stadt keine verfestigten Stellplätze im Vorgartenbereich haben wolle, müsse gegebenenfalls auf die Seiten von Grundstücken ausgewichen werden.
„Wir gehen die Planung ergebnisoffen an“, versprach Siegfried Schweigmann. Er geht davon aus, dass im ersten Halbjahr 2024 ein erster Entwurf der neuen Stellplatzsatzung vorliegt.
Dritter Anlauf
Die Stellplatz-Debatte wurde schon mehrfach in Haltern geführt. 2014 hatten die Grünen im Rahmen einer Anfrage im Stadtentwicklungsausschuss 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit gefordert. Siegfried Schweigmann kann sich auch erinnern, dass die Verwaltung vor Jahren selbst einen entsprechenden Vorschlag eingebracht hatte. In beiden Fällen war es zu keinem entsprechenden Beschluss gekommen.
Nach dem Beschluss vom Donnerstag wird die Stadt später auch den öffentlichen Parkraum überprüfen. Bauliche, organisatorische oder verkehrsrechtliche Maßnahmen seien denkbar, „um steuernd auf die Inanspruchnahme von Parkraum im öffentlichen Straßenraum einzuwirken“, heißt es in der Beschlussvorlage. Möglich sind in diesem Zusammenhang beispielsweise Parkleitsysteme, Parkraumbeschränkungen oder Parkgebühren.
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