Parkplatzsuche in Datteln Besuch des St.-Vincenz-Krankenhauses endet mit Strafzettel

Besuch St.-Vincenz-Krankenhauses endet mit Strafzettel
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Eine Frau aus Haltern ärgert sich über die Parkplatzsituation am St.-Vincenz-Krankenhaus in Datteln. In einer E-Mail beschreibt sie ausführlich, was sie erlebt hat. Wir haben die Stadt Datteln mit der Darstellung der Frau konfrontiert. Und die hat natürlich regiert. Wir haben die Ereignisse in chronologischer Reihenfolge gegenübergestellt.

Ein Wendehammer in Datteln.
Der Wendehammer kann genutzt werden, um vor einer erneuten Einfahrt auf den Parkplatz zu drehen. © Sebastian Balint

Anreise mit dem Navi

Am Montag, dem 19. Februar, hatte eine Frau aus Haltern um 10 Uhr einen Termin im Dattelner St.-Vincenz-Krankenhaus. Da sie sich in Datteln nicht auskannte, nutzte sie ihr Navi, um dorthin zu gelangen. Als sie am Krankenhaus ankam, stellte sie fest, dass der Parkplatz vor dem Krankenhaus bereits belegt war. „Das Problem dabei ist, dass man dort auch nicht stehen bleiben und warten kann, denn es kommen immer wieder Autos nachgefahren, die von hinten Signal geben, weiterzufahren“, berichtet die Frau.

Die Stadt Datteln, die für den Parkplatz verantwortlich zeichnet, ordnet die Verkehrssituation anders ein: „Die Fahrspur zwischen den Parkstreifen ist breit genug, dass man an einem wartenden Fahrzeug vorbeifahren kann. Es sei denn, das eigene Fahrzeug steht zu weit mittig.“

Fehlende Wendemöglichkeit?

Nachdem man den Parkplatz einmal umrundet habe, sei es nicht möglich, eine zweite Runde auf dem Platz zu drehen, beschreibt die Frau ihre Parkplatzsuche weiter. Stattdessen müsse man den Parkplatz komplett verlassen und das Auto um 180-Grad wenden, um wieder einfahren zu können. „Dort stehen dann auch noch extra niedrige rot-weiße Pfähle unterhalb des Sichtfeldes eines Autofahrers, die man in dieser engen Kurve umfahren soll.“

Seitens der Stadt sieht man allerdings kein Problem, an dieser Stelle zu wenden, um ein weiteres Mal auf den Parkplatz zu fahren. Ganz im Gegenteil: „Die Anordnung der Pfosten und Schrankenanlage im Ein- und Ausfahrtbereich wurde so aufgebaut, damit man eine ‚Ehrenrunde‘ drehen kann und den Parkplatz nicht zwangsläufig verlassen muss.“

Grad der Schwerbehinderung reicht nicht aus

Weiter gibt die Frau an, sie habe wegen eben dieser Gegebenheiten 25 Minuten auf dem Parkplatz erfolglos verbracht. „Ich kenne mich in Datteln überhaupt nicht aus und weiß auch nicht, wo man sonst noch parken kann, will man nur ins Krankenhaus. Zudem bin ich schwerbehindert und gehbehindert“, schreibt sie. Ihrer E-Mail ist ein entsprechender Nachweis angefügt.

Doch der hätte laut Stadt keinen Einfluss auf die Nutzung der Parkplätze: „Der Beschwerdeführer hat einen Schwerbehindertenausweis mit einer GdB von 60 und dem Merkzeichen G. Beides reicht weder für Sonderrechte im öffentlichen Verkehrsraum noch beim Parken aus.“ Die Halternerin entdeckte schließlich den Parkplatz der Klinik, der allerdings nur für das Personal vorgesehen ist. Und hier ist der Parkraum so knapp, dass die Plätze im Losverfahren an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergeben werden.

Schilder entsprechen gängigen Normen

Weil die Frau mittlerweile ihren Termin um zehn Minuten verpasst hatte, beschloss sie, „auf dem fast leeren Seitenstreifen zu parken“, der sich direkt vor der Klinik befindet. „Dort stand kein einziges Taxi – es hätten aber sicherlich mindestens zehn dort hingepasst. Da fragt man sich, wieso dort so viele Taxis einen Platz benötigen?“

Stattdessen, so die Halterner Autofahrerin, fehlten auf dem Seitenstreifen Parkplätze für Notfälle, für Kurzparker und für werdende Eltern. „Für letztere gibt es dort zwar kleine, angebrachte Schilder ‚Storchenparkplatz‘, aber es ist ein Witz, dass direkt darüber ‚Taxi‘ steht. Da fragt man sich: Was ist es denn nun? Ein ‚Storchenplatz‘ oder ein Taxistand? Auch sind die Schilder so winzig, dass wahrscheinlich niemand sie im Vorbeifahren und Notfall lesen kann.“

Ein Parkstreifen vor dem Dattelner Krankenhaus.
Die Halternerin empfindet die Größe der Schilder als zu klein. Die Stadt hingegen sagt, sie entsprechen den gängigen Normen. © Sebastian Balint

Die Stadt bestätigt: „Dieser Streifen gehört zum Gelände der Vestischen Caritaskliniken.“ In Abstimmung mit den Kliniken sei der Streifen für Taxen vorgesehen, die Patienten zur Behandlung bringen und vor Ort warten müssen. Für akute Fälle sei im Bereich des Eingangsportals ein eingeschränktes Halteverbot ausgewiesen. „Dort kann der Akutfall aussteigen und bei Bedarf in das Krankenhaus begleitet werden“, erklärt Stadtsprecher Dirk Lehmanski.

Das Fahrzeug könne dann anschließend umgesetzt werden. Notfälle hingegen würden erfahrungsgemäß mit Liegendtransporten zum Krankenhaus gefahren werden. Die Storchenparkplätze, so der Stadtsprecher, seien für werdende Eltern eingerichtet worden und die Größe der Beschilderung entspreche den gängigen Normen. „Zusätzlich wird bei der Besichtigung des Kreißsaals auf die Storchenparkplätze und den dafür erforderlichen Ausweis von der Pforte hingewiesen, sodass niemand die Beschilderung im Vorbeifahren lesen muss.“

Eine Schrankenanlage vor einem Parkplatz.
Der kleine Parkplatz neben der Klinik ist den Angestellten vorbehalten. Die Plätze sind allerdings so knapp, dass sie im Losverfahren vergeben werden. © Sebastian Balint

Für die Halternerin blieb das Parken auf dem Seitenstreifen vor dem Krankenhaus nicht ohne Folgen. Denn nachdem sie ihren Termin wahrgenommen hatte, fand sie an ihrem Auto ein Knöllchen vor. „Und für diesen von der Stadt Datteln verursachten Missstand und Mangel am Krankenhaus bekam ich dann natürlich sofort innerhalb weniger Minuten einen Strafzettel“, ärgert sie sich. Die Stadt sieht sich hier zu Unrecht kritisiert: „Die gebührenpflichtige Verwarnung wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit erstellt, die der Beschwerdeführer eigenverantwortlich begangen hat.“

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien bereits am 7. März 2024.