Kalte Nahwärme für neue Häuser am Nesberg Fragen und Antworten zu Anschlusszwang und Kosten

Kalte Nahwärme am Nesberg: Antworten zu Anschlusszwang und Kosten
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Zeitgleich zur Erschließung oder mit minimalem Zeitverzug soll auch das Kalte Wärmenetz verlegt werden. Viele Fragen waren aber noch offen, als die Stadtwerke kürzlich zu einer Info-Veranstaltung einluden. Die wichtigsten Fragen zur Kalten Nahwärme werden hier beantwortet.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Kalte Nahwärme“?

Die Kalte Nahwärme macht einen effizienten Betrieb von Wärmepumpen ohne Energieverlust möglich. Dabei wird Wasser mit einer Temperatur von etwa zehn Grad Celsius durch Rohrleitungen zum Kunden transportiert. Die Vorlauftemperatur wird durch Nutzung von Erdwärme durch Erdwärmesonden, Flächenkollektoren oder durch Nutzung des höheren Temperaturniveaus aus dem Grundwasser (Grundwasserbohrung) gewährleistet. Diese Vorlauftemperatur steht ganzjährig zur Verfügung und eignet sich bestens für die Nutzung in Wärmepumpen, mit denen das Temperaturniveau auf Raumwärme angehoben wird.

Ist das Recht der Entnahme von Grundwasser garantiert?

Bei dem System wird an einer Stelle Grundwasser entnommen und an einer anderen Stelle wieder eingeleitet. In der Bilanz wird dem Erdreich kein Grundwasser entnommen. Bei der Rückführung des Grundwassers in das Erdreich halten wir uns an die vorgegebenen Temperaturgrenzen. Es gibt keine Entnahmegrenze.

Wie teuer ist das Kalte Wärmenetz am Nesberg?

Die Kosten werden auf die Eigentümer mit einem Betrag von 30 Euro je Quadratmeter Netto-Baugrundstücksfläche (inklusive Mehrwertsteuer) umgelegt. Zusammen mit der öffentlichen Förderung im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ für die systemische Förderung des Neubaus von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, kann damit ein Großteil der Kosten inklusive der Grundwasserbrunnen abgedeckt werden.

Warum sind die 30 Euro brutto nicht in den Erschließungskosten enthalten?

Bei der Kalten Nahwärme handelt es sich um eine Infrastruktur zur Sicherstellung der Wärmeversorgung, die üblicherweise nicht in den Erschließungskosten enthalten ist. Die Versorgungskosten für Telefonie, Internet, Trinkwasser und Strom sind ebenfalls nicht Bestandteil der Erschließungskosten. Sie gehören zu den Kosten des individuellen privaten Hochbaus.

Warum sollen sich die Grundstückseigentümer an den Kosten für das Netz beteiligen, wenn dieses Netz in das Eigentum der Stadtwerke übergeht?

In der Wärme- und Energieversorgung ist es laut Gesetz erlaubt, von den Anschlussnehmern einen angemessenen Baukostenzuschuss zu verlangen, um eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen. Bedingung dafür ist die eindeutige Zuordnung dieser Anschlussnehmer zu diesen Verteilungsanlagen. Da bei der Ausweisung eines Neubaugebietes die späteren Anschlussleistungen unbekannt sind und nicht klar ist, wie viele Grundstücke vorläufig nicht oder mit einem Passivhaus bebaut werden, haben die Stadtwerke die Grundstücksgröße als Divisor herangezogen.

Durch die Übertragung des Netzes in das Eigentum der Stadtwerke leitet sich die Pflicht ab, die Instandhaltung des Netzes und der Brunnen zu gewährleisten.

Baugebiet Nesberg aus der Luft
Das freie Feld (Bildmitte) entlang der Sundernstraße wird zum neuen Baugebiet Am Nesberg. Hier entsteht ein Mix aus Mehrfamilienhäusern, Gartenhof-, Doppel- und Einfamilienhäusern. © Hans Blossey

Wie hoch ist die Gesamtinvestition für die Errichtung der Infrastruktur für das kalte Nahwärmenetz (Brunnen, Technikzentrale, Netz, Steuerung)?

Die Gesamtinvestition liegt nach gegenwärtiger Kalkulation bei etwa 1,85 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer. Einerseits sind noch Materialkostensteigerungen, andererseits Kostensenkungen durch die Nutzung von Synergien während der Bauphase möglich.

Warum gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang?

Die wirtschaftliche Versorgung mit Wärme ist nur möglich, wenn sich alle Kunden an das Netz anschließen lassen. Da es sich bei dem Konzept der Kalten Nahwärme um eine innovative, weitestgehend auf regenerativer Energie beruhende Energieversorgung handelt, hat der Rat der Stadt Haltern am See in seiner Sitzung im Juni 2022 diesen Anschluss- und Benutzungszwang ausgesprochen.

Darüber hinaus hatte sich die Stadt Haltern am See durch eine Studie bestätigen lassen, dass das Konzept der Kalten Nahwärme einer „warmen Nahwärmeversorgung“ wirtschaftlich überlegen ist.

Wie setzen sich die Anschlusskosten für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Doppelhaushälften zusammen?

Basis für die Berechnung der Anschlusskosten sind die laut Bebauungsplan als maximal möglich festgesetzte Anzahl der Wohneinheiten in den Mehrfamilienhäusern und der prognostizierte Energieverbrauch für diese Gebäude. Basierend darauf wurden Preise für Wärmepumpen mit den entsprechenden Leistungen angefragt. Die Berechnung für Doppelhaushälften entspricht der bei Einfamilienhäusern.

Wann müssen die Erschließungskosten für die Stadtwerke bezahlt werden?

Voraussichtlich nach katastermäßiger und grundbuchrechtlicher Umsetzung des Umlegungsvertrages und dem finanziellen Ausgleich der Eigentümer untereinander, also voraussichtlich im Herbst 2023.

Wie lange besteht die vertragliche Bindung und wie geht es danach weiter?

Nach der gesetzlichen Vorgabe dürfen Contracting-Verträge über einen Zeitraum von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren abgeschlossen werden. Danach sind die Kunden frei in der Entscheidung, sich eine eigene Wärmepumpe einzubauen oder einen neuen Contracting-Vertrag mit

den Stadtwerken abzuschließen. Der Netzanschluss an das Kalte Nahwärmenetz bleibt aber bestehen.

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