Ärger mit wildem Hundekot Haltern beobachtet „Mitführ-Pflicht“ für Beutel genau

Haltern plant keine Mitführ-Pflicht für Hundekotbeutel
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Einmal beim Spazieren durch den Park nicht richtig hingeguckt – und „patsch!“, ist man mal wieder in einen Hundehaufen getreten. In einigen Städten müssen Hundehaltern deswegen zwingend Hundekotbeutel mitführen und werden auch vom Ordnungsamt kontrolliert.

Jüngstes Beispiel für so eine „Mitführ-Pflicht“ ist Bottrop. Dort ist eine neue Verordnung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Darin ist festgehalten, dass Hundehalter beim Gassigehen mit ihrem Vierbeiner Hundekotbeutel dabeihaben müssen. Dazu darf das Ordnungsamt auch aktiv kontrollieren, ob sich dran gehalten wird. Wer das nicht daran hält und erwischt wird, muss mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro rechnen.

Könnte sowas auch in Haltern folgen? Natürlich gebe es bereits eine Verordnung, dass Hundebesitzer die Kothaufen aufsammeln müssen, aber noch keine „Mitführ-Pflicht“ für Beutel. Die sei vorerst nicht angedacht, aber man beobachte die Situation weiter und behält sich Anpassungen vor, teilt Stadtsprecherin Sophie Gessler auf Anfrage mit.

Darüber hinaus schaut sich die Stadt auch das Vorgehen anderer Gemeinden an und steht mit ihnen im Austausch. Anders machen es bereits die Nachbarn aus Dorsten. Dort führt das Ordnungsamt Schwerpunktkontrollen in einzelnen Stadtteilen durch. Wer beim Gassi-Rundgang keine Beutel bei sich hat, den erwarten im Regelfall 25 Euro Bußgeld. Und beim Liegenlassen von Hundekot drohen je nach Örtlichkeit bis zu 300 Euro Strafe.