Im Oktober hatte sich der Rat mehrheitlich dazu entschieden, der Bezirksregierung Münster den Lippspieker als Grundstück für eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) anzubieten. Maximal 400 Geflüchtete sollen hier vorübergehend wohnen. Jörg Kirchner wohnt ganz in der Nähe und fragt sich nun angesichts der Überflutungen an der Stever und im Bereich der Sportanlagen, ob eine Unterkunft in diesem Hochwassergebiet überhaupt Sinn macht.
Er bezweifelt, dass Geflüchtete hier sicher untergebracht werden können. Schon eine Überflutung wie in diesen Wochen reiche für eine Evakuierung aus. „Hat es hier wirklich keine Alternative gegeben? Oder war nur nicht bekannt, dass es sich bei dem Standort Lippspieker um ein Hochwassergebiet handelt?“, fragt sich Jörg Kirchner.
Die besondere Lage der Fläche, die sich aus der Nähe zur Stever und zur Lippe ergibt, ist der Stadt Haltern am See und der Bezirksregierung Münster bekannt. „Seit dem Beginn der Gespräche sind sich alle Beteiligten der damit einhergehenden Herausforderungen bewusst“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung auf Nachfrage. Auf der Grundlage eines gemeinsam mit der Stadt Haltern am See zu erarbeitenden Konzeptes werde der Standort den Anforderungen des Hochwasserschutzes genügen.
Grundstück wird aufgeschüttet
Nach Auskunft der Stadtverwaltung liegt das Grundstück für die ZUE teilweise in einem sogenannten vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet. Deshalb werde die Fläche so weit aufgeschüttet, dass sie nicht mehr überschwemmt werden könne. Das heißt, das Niveau der oberen Fläche wird angenommen und der Untergrund befestigt.
Die Bezirksregierung will zusätzlich Experten für den Hochwasserschutz einbinden. Die Herrichtung des Geländes ist für das Frühjahr 2024 geplant. Diese Arbeiten erledigt die Stadt Haltern am See. Im Anschluss werden die Wohncontainer aufgestellt.
Die Standsicherheit für die Leichtbaugebäude ist künftig gegeben, verspricht die Stadt. Auf der südlichen Fläche, auf der früher das Schützenfest stattgefunden hat, sei wegen der Überschwemmung keine bauliche Nutzung möglich.

Zurzeit laufen bei der Bezirksregierung die Planungen und Vorbereitungen. Aufgrund von noch durchzuführenden Ausschreibungen, unter anderem für die später in der Einrichtung tätigen Dienstleister, lässt sich laut Bezirksregierung allerdings ein Einzugsdatum noch nicht verbindlich festlegen.
„Die Planung steht aber noch unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigungen zwischen der Stadt, dem Kreis Recklinghausen und der Bezirksregierung Münster“, betont die Stadtverwaltung.
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