Zwangsversteigerung in Haltern Wohnhaus hat Verkehrswert von 305.000 Euro

Haus wird zwangsversteigert: Verkehrswert liegt bei 305.000 Euro
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Vor fast 110 Jahren wurde das Wohnhaus an der Holtwicker Straße 89 errichtet. Bald wird es im Amtsgericht Marl zwangsversteigert. Die neuen Eigentümer müssen sich auf einen hohen Instandhaltungsstau einstellen.

Das Grundstück in Innenstadtnähe erstreckt sich auf eine Gesamtfläche von 455 Quadratmetern. Darauf steht ein Zweifamilienhaus mit Garage. Die Wohnfläche beläuft sich insgesamt auf 137 Quadratmeter.

Die beiden Wohneinheiten sind in etwa gleich groß (rund 68 Quadratmeter). Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Bad, WC und Flur - so ist die Raumaufteilung in den Wohnungen. Unten gibt es eine Terrasse, während sich die oberen Mieter über einen Balkon freuen können.

Neue Heizung nötig

Das 1914 errichtete Gebäude braucht eine neue Heizungsanlage. Laut Wertgutachten ist das Baujahr der jetzigen Anlage unbekannt. Der älteste Wartungsaufkleber stammt aus dem Jahr 1966. Der Miteigentümer gibt an, dass bis 1993 mit Heizöl geheizt wurde. Danach habe man auf Gas umgestellt.

Dementsprechend hat die Anlage voraussichtlich bereits das Ende der zulässigen Nutzungsdauer von 30 Jahren erreicht. Die neuen Eigentümer müssen also Investitionen in eine neue Heizung einplanen.

„Deutlicher Unterhaltungsstau“

Insgesamt belaufen sich die Instandhaltungskosten laut Gutachter auf etwa 33.000 Euro. „Der bauliche Zustand ist insgesamt als befriedigend anzusehen“, heißt es. Aber: „Es ist ein deutlicher Unterhaltungsstau erkennbar.“

Neben der veralteten Heizung bröckelt der Putz im Keller von den Wänden. Am hinteren Anbau sind Feuchteschäden erkennbar. Die obere Wohneinheit ist sanierungsbedürftig. Hier ist die Decke im Bad feucht. Die Garage, die später als das Wohnhaus errichtet wurde (1971), weist deutliche Wandrisse auf.

Die Angaben der Baumängel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Gutachter weist darauf hin, dass „die Höhe der tatsächlichen Kosten deutlich von den hier angegebenen Kosten abweichen“ könne.

Restnutzungsdauer überschritten

Das Wohnhaus wurde nach Auskunft eines Miteigentümers im Jahr 1914 errichtet. Die Erweiterung wurde im Jahr 1962 durchgeführt. Das mittlere Baujahr schätzt der Gutachter deswegen auf das Jahr 1938. Zum Zeitpunkt des Gutachtens war es 84 Jahre alt.

Damit ist die Restnutzungsdauer des Gebäudes längst überschritten. Die übliche Gesamtnutzungsdauer des Wohnhauses beläuft sich auf 80 Jahre. Das tatsächliche Gebäudealter liegt bei 84 Jahren. Die Garage könne noch 9 Jahre genutzt werden.

Die Zwangsversteigerung findet im Amtsgericht Marl statt.
Die Zwangsversteigerung findet im Amtsgericht Marl statt. © Anne Schiebener

Der Bodenrichtwert wird zum Stichtag 1. Januar 2022 auf rund 185.000 Euro geschätzt. Der Sachwert wurde mit etwa 313.000 Euro und der Ertragswert mit 288.000 Euro ermittelt. Daraus und mit den Kosten für die Instandsetzung ergibt sich ein Verkehrswert für das Zweifamilienhaus mit Garage von 305.000 Euro.

Kein Bebauungsplan

Für das Grundstück liegt kein gültiger Bebauungsplan vor. Das Gebäude muss sich nach Paragraf 34 in das Ortsbild anpassen und darf zum Beispiel nicht durch seine Größe besonders hervorstechen.

Das komplette Gutachten mit Fotos der einzelnen Räume ist öffentlich auf der Internetseite des Amtsgerichts Marl ersichtlich. Die Zwangsversteigerung findet am Freitag, 14. Juli 2023, um 9 Uhr statt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 19. Juni 2023.