An der Lavesumer Straße in Haltern kam es am Sonntagabend zu einem Polizeieinsatz. Die Straße war kurzzeitig gesperrt.

© Jürgen Wolter

Halterner mit Waffe bedroht: Tatverdächtiger war wohl alkoholisiert

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Am Sonntagabend kam es in Haltern zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein Halterner einen anderen mit einer Waffe bedroht hatte. Spezialkräfte überwältigten den Mann. Nun gibt es neue Erkenntnisse.

Haltern

, 18.10.2021, 12:28 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Großaufgebot der Polizei und der Einsatz von Spezialkräften sorgten am Sonntag (17. Oktober) gegen 18 Uhr für Aufsehen in Haltern. Wie sich herausstellte, hatte ein 36-jähriger Mann aus Haltern seinen 35 Jahre alten Bekannten auf offener Straße mit einer Waffe bedroht. Vorausgegangen war ein Streit zwischen beiden, wie die Polizei mitteilte.

Die Auseinandersetzung der beiden Männer fand in der Nähe der Wohnung des 36-Jährigen an der Lavesumer Straße statt. Sie trennten sich, ohne dass der Mann von der Schusswaffe Gebrauch machte.

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Spezialeinsatzkräfte der Polizei setzten den Mann gegen 19 Uhr in seiner Wohnung fest und stellten die Waffe sicher. Dabei wurde der 36-Jährige leicht verletzt, teilte Polizeisprecher Andreas Wilming-Weber am Montag auf Nachfrage mit. Er befinde sich zurzeit noch in Polizeigewahrsam, werde aber wohl im Laufe des Tages entlassen. „Es haben sich Hinweise auf Alkoholkonsum ergeben“, so Wilming-Weber weiter.

Anzeige wegen Bedrohung gestellt

Die Waffe, mit der der Mann seinen Bekannten bedroht habe, sei aber keine scharfe Waffe, sondern eine Schreckschusswaffe gewesen. Für die Führung solcher PTB-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. Es werde noch ermittelt, ob der Tatverdächtige im Besitz eines solchen Waffenscheins war, so der Polizeisprecher. Gegen den Mann wurde eine Anzeige wegen Bedrohung gestellt.

Die weiteren Ermittlungen liefen noch und würden nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft in Essen übermittelt. Ob der Mann bereits vorher schon einmal polizeilich in Erscheinung getreten ist, wollte Wilming-Weber nicht mitteilen.

Speziell geschulte Kräfte im Einsatz

Dass am Sonntagabend Spezialkräfte im Einsatz gewesen waren, habe mit der Situation vor Ort zu tun gehabt, sagte der Leiter der Polizeipressestelle in Recklinghausen. „Wenn es Hinweise auf Schusswaffen gibt, gehen die Kollegen auf Nummer sicher.“ Man könne dann nicht einfach an der Wohnungstür klingeln, wenn man nicht weiß, um welche Waffen es sich handelt. Dafür gebe es die speziell geschulten Kräfte. Außer dem Tatverdächtigen wurde bei dem Zugriff niemand verletzt.

Schreckschuss-, oder auch Gas- oder Signalwaffen sehen zumeist wie scharfe Waffen aus. Ungeübte Waffenträger können mit diesem Waffen sich in Stresssituationen auch selbst oder anderen Schaden zufügen, aus geringer Entfernung können die Verletzungen auch lebensgefährlich sein.

Unter Führen versteht man „die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen“ also das „bei sich tragen“ von Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, dem eigenen befriedeten Besitztum oder einer Schießstätte. Unerheblich hierbei ist, ob Munition mitgeführt wird. Für das Aufbewahren einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der eigenen Wohnung ist keine waffenrechtliche Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) erforderlich, ebenso nicht für den einmaligen Transport der ungeladenen Waffe nach dem Kauf zur eigenen Wohnung. (Quelle: Polizei NRW)