Die Zahl der Priester sinkt drastisch, immer mehr Menschen treten aus der katholischen Kirche aus und die Gemeinden sind überaltert. Das Bistum Münster muss reagieren. Um Kräfte zu bündeln, sollen die 207 Pfarreien der Diözese zu 45 so genannten Pastoralen Räumen zusammengefasst und zum 1. Januar 2024 kirchenrechtlich errichtet werden.
Das hat das Bistum jetzt nach einer Sitzung des Diözesanrats in Münster mitgeteilt. Dazu werde am 1. Dezember 2023 im kirchlichen Amtsblatt eine entsprechende Ordnung veröffentlicht, hieß es.
Eine Steuerungsgruppe beim Bistum hatte Vorschläge zu möglichen Kooperationen ausgearbeitet. Danach wird St. Sixtus in Haltern mit St. Franziskus und Heilige Edith Stein (beide Marl) den Pastoralen Raum Haltern-Marl bilden. Die Arbeit der Pfarreien soll enger verzahnt werden. In einem Pastoralen Raum sollen künftig etwa acht Seelsorgerinnen und Seelsorger tätig sein.
Bischof Genn folgt Empfehlung
Der Diözesanrat hatte dem Bischof bereits im April empfohlen, die territorialen Zuordnungen gemäß den Vorschlägen der Steuerungsgruppe umzusetzen. Bischof Felix Genn machte am Rande der Sitzung deutlich, dass er dieser Empfehlung folgen und entsprechend entscheiden wird.
So genannte neue Kirchengemeindeverbände (KGV), die sich im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums räumlich an den Kreisen (Kreisdekanaten) orientieren, übernehmen dabei jeweils die Trägerschaft mehrerer Pastoraler Räume.
Mit den KGV soll „im Rahmen des Prozesses zur Entwicklung pastoraler Strukturen eine Organisations- und Rechtsform etabliert werden, in der die fachlichen Aufgaben sowie die Arbeitgeberfunktion professionell wahrgenommen werden können“, teilte das Bistum mit.
Zentralrendanturen
Zugleich sollen die KGV die Trägerschaft der 17 Zentralrendanturen übernehmen und die bestehenden KGV, die aktuell die Trägerschaft über die Zentralrendanturen haben, ablösen. Die Zentralrendanturen leisten für die Kirchengemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich Verwaltungsaufgaben. Sie sollen mit ihren Standorten erhalten bleiben.
Zustimmung aller Gemeinden
Christian Hörstrup, Justiziar des Bistums, machte deutlich, dass im Zuge der Implementierungsphase der künftigen KGV die Zustimmung aller Kirchenge-meinden durch die jeweiligen Kirchenvorstände eingeholt werden solle.
Im Kreisdekanat Recklinghausen entstehen zunächst drei Pastorale Räume: Zusammengelegt werden neben Haltern/Marl die Pfarreien St. Johannes der Täufer (Kirchhellen), St. Matthäus (Wulfen), St. Agatha, St. Antonius und Bonifatius, St. Laurentius und St. Paulus in Dorsten sowie die Dattelner Pfarreien St. Dominikus und St. Amandus mit St. Josef (Oer-Erkenschwick) und St. Peter (Waltrop).
Die geplante Errichtung des Pastoralen Raums Recklinghausen/Herten soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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