Die Krankenhausreform und ihre Folgen Diese Leistungen soll es in Haltern noch geben

Krankenhausreform: Diese Leistungen soll es in Haltern noch geben
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Die NRW-Krankenhausreform und die Folgen - schon jetzt ist klar: Patienten müssen sich im kommenden Jahr auf drastische Einschnitte bei bestimmten Leistungen ihres Krankenhauses in der Nähe gefasst machen.

Vor allem bei Knie- oder Hüftoperationen wird die Zahl der Krankenhäuser, die diese lukrativen Eingriffe anbieten, um über 36 bis zu 60 Prozent reduziert. Bei Leberoperationen verkleinert sich zum Beispiel die Zahl der anbietenden Kliniken sogar um drei Viertel.

Auch das St. Sixtus-Hospital in Haltern ist von den Einschnitten betroffen und muss sich weiter spezialisieren. Ziel der Landesregierung: Kostenreduzierung - bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität. Die Halterner Klinik gehört zum Verbund Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord (KERN).

St. Sixtus Hospital Haltern
Auch hier soll die Krankenhausreform Wirkung zeigen: das St. Sixtus-Hospital in Haltern. © Jürgen Wolter (Archiv)

Die Folgen für Haltern

Im St. Sixtus-Hospital in Haltern am See soll es künftig nur noch folgende Leistungsgruppen geben:

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Komplexe Pneumologie
  • Allgemeine Chirurgie
  • Geriatrie (Altersmedizin)
  • Intensivmedizin

Diese Bereiche gehören schon jetzt zu den Kernkompetenzen dieser Klinik.

Andere, bisher angebotene Leistungen könnten deutlich zurückgefahren oder ganz aufgelöst werden. Welche das im Detail sein werden, ist noch nicht entschieden. Der Gesundheitsminister räumt allen Kliniken eine Übergangsfrist zur Klärung bis zum 1. April 2025 ein.

Der Träger wurde offenbar vorab nur per Mail über die Pläne informiert. Was die Klinikreform zum Beispiel für das Personal und die Organisation des Halterner Krankenhauses bedeutet, ist noch unklar.

Wolfgang Heinberg, der Leiter der Abteilung Kommunikation des KERN, bittet um Geduld. Auf Anfrage teilte er mit: „Wir werden den postalischen Eingang der Bescheide abwarten, anschließend die Zuteilung von Leistungsgruppen zu unseren Häusern prüfen, dann intern informieren und kommunizieren und schließlich auch, nach abschließender Bewertung aller Sachverhalte, uns dazu öffentlich äußern.“