Seit über 170 Jahren ist das Haus am Gantepoth 13 in der Innenstadt in Besitz der Familie Loges. Es wurde 1613 erbaut und ist somit das zweitälteste Ackerbürgerhaus in Haltern. Unter Denkmalschutz steht es allerdings nicht. Jetzt muss das Gebäude dringend saniert werden. Über die geplante Maßnahme gibt es erhebliche Unstimmigkeiten zwischen dem Bauherrn Heinz Loges und dem Bauamt der Stadt Haltern.
Handwerksmeister Heinz Loges möchte das Haus gerne zu einem Alterssitz für sich umbauen. Zunächst sollten zwei Ferienwohnungen entstehen. Der Grundriss im Erdgeschoss sollte dafür erhalten bleiben, die Wohnung von 108 Quadratmeter wollte der Unternehmer später selbst nutzen. Weil sich die obere Etage in einem sehr maroden Zustand befindet, wollte der Maler hier neu aufstocken (geplante Größe 85 Quadratmeter).
Keine Einigung können der Bauherr und das Baumt der Stadt vor allem über die geplante Dachform erzielen. Heinz Loges und sein Architekt haben einen Entwurf mit einem Flachdach bei der Verwaltung eingereicht. Das Bauamt will keine Genehmigung erteilen, da sich eine solche Ausführung nicht mit der Gestaltungssatzung für den historischen Stadtkern von 2008 vereinbaren lasse. Hier sind steil geneigte Satteldächer vorgesehen.

Auf Anfrage ließ das Bauamt wissen: „Von Anfang an wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass das Bauvorhaben kritisch gesehen wird. Die Mitteilung über die Ablehnung kam dann Anfang September 2024 und sie bezieht sich auf mehrere Entwurfsmerkmale, die nicht der Gestaltungssatzung entsprechen.“ Die Stadtverwaltung habe sich im gesamten Prozess offen gezeigt, einen Kompromiss zu finden.
Das sieht Heinz Loges allerdings anders. Er bemängelt die Kommunikation mit dem städtischen Bauamt. Am 19. Juni 2024 habe er den Bauantrag eingereicht und habe mündlich zunächst Wohlwollen erfahren. Eine endgültige Ablehnung seines Bauantrags habe er bis heute nicht erhalten. Zuletzt fand am 26. Februar ein Ortstermin am Objekt am Gantepoth statt, an dem auch ein Vertreter des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) teilnahm.
Die Korrespondenz
In Korrespondenzen mit dem Bauamt hat Heinz Loges mehrfach auf die Dringlichkeit seines Anliegens hingewiesen („Es wäre nett, wenn wir jetzt ein wenig Tempo in die Angelegenheit bekämen.“ – Mail vom 21. Januar 2025). Da das Dach des alten Hauses undicht ist und das Mauerwerk aus Kalklehm und Stroh besteht, setzt Feuchtigkeit dem Gebäude zu.
Die technische Umsetzbarkeit eines Satteldachs auf den Altbestand ist aus seiner Sicht bereits fraglich. Auch würden die Kosten aufgrund der Inflation und des fortschreitenden Verfalls des Gebäudes nicht mehr tragbar sein. Bei seinem bisherigen Planungsentwurf geht der Unternehmer von Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro aus.
Das Bauamt und der Vertreter des LWL raten ihm, einen neuen Entwurf bei der Stadt einzureichen. Das aber lehnt er ab. Er verweist außerdem auf Beispiele von Bauvorhaben im Stadtkern, bei denen ebenfalls kein steil geneigtes Satteldach errichtet wurde.
Dazu gehört ein Gebäude an der Ecke Merschstraße/Blombrink, wo die Stadt ein Zeltdach genehmigte. Das Gebäude bestehe aus drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss und füge sich als vollwertiger Baukörper in das Straßenbild ein. Es übernehme somit die architektonischen Qualitäten und füge sich trotz moderner Staffelgeschosserweiterung in das historische Straßenbild ein, teilte die Bauverwaltung auf Anfrage mit.

Bei einem Gebäude am Disselhof/Zum Mühlengraben sehe es nur so aus, als sei hier ein Flachdach genehmigt worden. Wie man auf Luftbildern erkennen könne, sei das Wohnhaus mit einem Satteldach errichtet worden, so die Stadt Haltern.
Heinz Loges überlegt jetzt, das Haus am Gantepoth 13 abzureißen und hier Stellplätze anzulegen, um zu einem späteren Zeitpunkt über eine Bebauung nachzudenken.