Peter Zumbrink blickt in seiner Küche an der Lavesumer Antoniusstraße auf ein Schreiben der Stadt Haltern. Die Verwaltung informiert darüber, dass im Mai Erschließungsbeiträge fällig werden, zu zahlen innerhalb von vier Wochen. Für den Lavesumer sind das knapp 39.000 Euro.
Er hat das Pech, dass sein Grundstück an beide Straßen angrenzt, die neu ausgebaut wurden. Für die Antoniusstraße soll er 15.629,74 Euro entrichten, für die Kapellenstraße kommen 22.916,59 Euro hinzu. Peter Zumbrink findet, das ist ein Hammer. Er hatte mit Kosten von unter 30.000 Euro gerechnet.
Er wartet auf eine PV-Anlage, die er auf seinem Dach installieren will. „Die muss ich jetzt nicht abbestellen“, sagt der 57-Jährige, aber den Urlaub könne er sich in diesem Jahr knicken und bis zur Rente müsse er wohl kürzertreten. Nachbarn seien ebenfalls erbost über die hohen Beiträge, mit denen die Stadt den Ausbau der Lavesumer Straßen finanziert. 526.763,82 Euro (Antoniusstraße) und 266.321,20 Euro (Kapellenstraße) haben die Maßnahmen gekostet, zehn Prozent übernimmt die Stadt.
Schon vor zwei Jahren hatten sich Anwohner der Antonius- und Kapellenstraße über den Straßenausbau vor ihrer Haustür geärgert. Aus ihrer Sicht hätte eine neue Asphaltdecke völlig ausgereicht. Wochenlang dauerten die Bauarbeiten.
„Nur als Provisorium angelegt“
Die Verwaltung argumentiert, dass beide Straßen zuvor nur als Provisorium angelegt gewesen seien, „das zu keinem Zeitpunkt den Merkmalen einer fertigen Straße entsprach“. „Zu den Herstellungsmerkmalen gehören regelmäßig die den technischen Anforderungen entsprechend befestigte Fahrbahn, beidseitige Gehwege, Entwässerungseinrichtung mit Anschluss an die Kanalisation und die betriebsfertige Beleuchtungseinrichtung“, teilte die Pressestelle der Stadt auf Anfrage mit.

Das ist ein entscheidender Punkt, denn während Grundstückeigentümer in NRW nicht mehr zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden können, gilt das bei der sogenannten Ersterschließung nicht. Hier sind sie weiterhin zu Beiträgen verpflichtet.
Der nun erfolgte verkehrsberuhigte Ausbau in Lavesum sei indes nicht teurer als eine konventionelle Variante und entspreche den örtlichen Anforderungen, erklärte die Halterner Bauverwaltung. Letztlich sei bei beiden Straßen der Ausbau sogar günstiger ausgefallen als in einem Informationsschreiben an die Anlieger im Juni 2021 prognostiziert war.
Peter Zumbrink fühlt sich als Bürger machtlos. Die Summe, die von ihm gefordert wird, findet er extrem hoch. Die Antoniusstraße sei bereits seit 40 Jahren erschlossen gewesen. Sein Vater habe für den Gehsteig der Stadt ein Stück vom eigenen Grundstück abgegeben. „Für mich ist es offensichtlich, dass die Stadt Haltern ihre Sanierungskosten auf die Anlieger umlegt“, sagt er.
Abhängig von Grundstücksgröße
Bei der Höhe der Erschließungsbeiträge seien in der Regel die tatsächlichen Grundstücksgrößen der erschlossenen Baugrundstücke nach Art und Maß der Nutzung zu berücksichtigen, d. h. es gibt beispielsweise Geschossigkeits- oder Gewerbezuschläge, teilte die städtische Pressestelle mit. Damit solle eine gerechtere Verteilung der Erschließungskosten erreicht werden.
„Mehrfach erschlossene Grundstücke (zum Beispiel Eckgrundstücke oder, wie im Fall der Antoniusstraße13, Grundstücke, die zwischen zwei Straßen liegen) sind zu beiden Straßen beitragspflichtig, jedoch jeweils nur mit 2/3 ihrer maßgeblichen Fläche, also etwas weniger als 75 %“, so die Stadt.
Das ist für Peter Zumbrink kein Trost. Er bemängelt außerdem, dass an der Kapellenstraße aufgrund der Verwirrung um einen Grenzstein fehlerhaft gearbeitet worden sei. Der Straßenausbau endet nun kurz vor seiner eigenen Grundstücksbegrenzung, die dadurch zum Teil weggebrochen ist.