Revolver im TV-Schrank, Drogen im Backofen „Kandaouroff-Täter“ kommt glimpflich davon

Drogen im Backofen: Doch nochmal Bewährung für „Kandaouroff-Täter“
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Einer der drei vor Jahren wegen des tödlichen Raubüberfalls auf den Dattelner Großunternehmer Klaus Kandaouroff verurteilten Täter ist jetzt in Münster erneut verurteilt worden. Es ging um illegalen Drogen- und Waffenbesitz. Die Strafe für den Halterner: eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung.

Das war passiert: Der 60-Jährige war am 22. Dezember 2021 im Anschluss an eine polizeiliche Observation festgenommen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sowie einer angemieteten Lagerhalle in Dülmen waren die Fahnder fündig geworden.

In einem Wohnwagen, offenbar versteckt im Backofen, hatten die Ermittler ein halbes Kilo Marihuana entdeckt. In einem Regalversteck und einer Motorradtasche ein weiteres halbes Kilo. In der Halterner Wohnung des „Kandaouroff-Täters“ waren die Polizisten darüber hinaus in einem TV-Schrank und dort in einer Damenhandtasche versteckt auf einen Trommelrevolver gestoßen.

Am Amtsgericht Coesfeld waren anschließend zunächst eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung verhängt worden. In der Berufungsinstanz am Landgericht Münster wurde dem 60-Jährigen jetzt dann aber doch noch eine Bewährungschance gewährt.

Wie schon in erster Instanz hatte der Halterner jetzt über seinen Verteidiger Hans Reinhardt abermals bestritten, mit den entdeckten Drogen gehandelt zu haben. „Er hat das Marihuana genutzt, um damit seine starken Schmerzen zu lindern“, argumentierte der Marler Strafverteidiger.

Inzwischen erhalte der Halterner vergleichbar wirkende Präparate auf Rezept. Die Gefahr, dass der Kandaouroff-Täter nochmal illegal an Drogen kommen müsse, sei somit gleich null, hieß es.

Insbesondere mit Blick auf den lange zurückliegenden Tatzeitraum und auch angesichts des Umstandes, dass zwischenzeitlich keine weiteren Ermittlungsverfahren gegen den 60-Jährigen eingeleitet worden sind, ließen sich Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine Abmilderung der Strafe durch die Aussetzung des Strafmaßes zur Bewährung ein.

In erster Instanz war die Verhängung der Gefängnisstrafe noch auf die 17 Voreintragungen im Strafregister gestützt worden. Auch war hier noch besonders negativ zur Sprache gekommen, dass der Halterner schon im Fall Kandaouroff der Täter gewesen ist, der die spätere Tatwaffe besorgt hatte.

Nach dem tödlichen Raubüberfall auf den Seehof-Chef Klaus Kandaouroff („Hühner-Klaus“) am 29. Mai 2010 waren die drei Täter im Februar 2011 nach einem anonym eingegangen Tipp festgenommen worden.

Am 10. Mai 2012 hatte das Schwurgericht Bochum wegen Raubversuchs mit Todesfolge zwölf Jahre Haft für Todesschützen, sieben für den jetzt verurteilten Halterner und fünf Jahre Haft für den dritten Mann verhängt. Seine Gefängnisstrafe hatte der Halterner danach voll verbüßt.