Im sogenannten „Autobumser-Prozess“ um eine Serie von mutmaßlich inszenierten Autounfällen hat die Staatsanwaltschaft jetzt für alle drei Angeklagten Haftstrafen gefordert: zweimal ohne, einmal mit Bewährung. Ein Anwalt aus Haltern mit auswärtigem Kanzleisitz muss um seine Karriere fürchten.
Für den hauptangeklagten Unfallfahrer (40) aus Bochum beantragte Oberstaatsanwältin Ute Haas am Bochumer Landgericht fünf Jahre und drei Monate Haft. Ein Kfz-Sachverständiger (52) aus Datteln soll ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung erhalten, ein Anwalt (46) aus Haltern zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt werden. Letzteres würde das berufliche Aus bedeuten.
Einer der Verteidiger kritisierte den Unfallfahrer, da der Ex-Mandant des Anwalts aus Haltern versucht habe, sich als ahnungsloses Opfer darzustellen. „Der Mandant von gestern ist der Feind von morgen“, hieß es. Sein Antrag lautete: Freispruch.
Angeklagt sind 22 umstrittene Verkehrsunfälle binnen drei Jahren. Angeblich soll der Anwalt zuletzt in die „Autobumser-Taktik“ des Unfallfahrers eingeweiht gewesen, trotzdem zu Unrecht rund 30.000 Euro von Versicherern geltend gemacht haben. Der Kfz-Sachverständige aus Datteln soll falsche Angaben zu den Fahrzeug-Vorschäden gemacht haben.
Sowohl Anwalt als auch Gutachter haben ihre angebliche Verstrickung bestritten. Urteil: 9. Mai.
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