Die Einführung der Grundsteuerreform 2025 sorgt auch in Haltern für viele Diskussionen. Hintergrund: Kommunen in NRW haben die Möglichkeit, den einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie Grundsteuer B (für alle übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke) beizubehalten.
Das Land hatte ausgerechnet, dass die Hebesätze in Haltern auf 418 v.H. (Grundsteuer A) und 870 v.H. (Grundsteuer B) steigen müssten, um auf eine aufkommensneutrale Lösung zu sorgen. Das allerdings würde in Haltern im nächsten Haushalt der Stadt einen Minderertrag von rund 360.000 Euro bedeuten.
Deshalb denken Bündnis90/Die Grünen in Haltern an eine dritte Variante – die mögliche Einführung der Grundsteuer C. Sie ermöglicht es Kommunen, ab 2025 einen eigenen Hebesatz für baureife Grundstücke einzuführen, auf denen keine Bebauung erfolgt.
Diese Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize schaffen, Wohnraum zu schaffen. Deshalb wollen die Halterner Grünen für die kommende Ratssitzung am 28. November einen Antrag für einen Grundsatzbeschluss zur Einführung der Grundsteuer C einbringen.
In der Beschlussvorlage heißt es: „Spätestens seitdem die Stadt Haltern am See vom Land NRW im Jahre 2023 als Kommune mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert wurde, ist die wirksame Baulandmobilisierung drängende Aufgabe. Auch ist die Auslastung unserer vorhandenen, technischen Infrastrukturen durch eine Stärkung des baulichen Bestandes ökonomisch wie auch ökologisch vorteilhafter als die Deckung des Wohnraumbedarfs im Freiraum und führt somit zu einer weiteren wünschenswerten Steuerungswirkung der Grundsteuer C.“
Und weiter: „In der konkreten Ausgestaltung der Grundsteuer C soll der Hebesatz in der Form festgelegt werden, dass das Defizit von 360.000 Euro ausgeglichen und Aufkommensneutralität ohne Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B erzielt wird.“
Die Verwaltung solle beauftragt werden, die konkrete Ausgestaltung der Grundsteuer C zu erarbeiten und den frühestmöglichen Anwendungsbeginn festzulegen.
Fraktionsgeschäftsführerin Ulrike Doebler: „Die Verwaltung tendiert dazu, die aktuellen Hebesätze beizubehalten. So kann aber die vom Gesetzgeber beabsichtigte Aufkommensneutralität nicht erreicht werden.“