Freie Fahrt für Elektromobile in der Fußgängerzone Stadt Haltern ermöglicht mehr Mobilität

Freie Fahrt für Elektromobile in der Fußgängerzone
Lesezeit

Schluss mit Knöllchen: Für mobilitätseingeschränkte Menschen, die zur Bewältigung längerer Strecken auf Dreiräder, Therapieräder oder Elektromobile angewiesen sind, sollen die Fußgängerzonen in Haltern freigegeben werden. Auf Anfrage gab die Stadt jetzt bekannt, dass mobilitätseingeschränkte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt bereits ab dem 14. März (Freitag) eine Genehmigung zur Befahrung der Halterner Einkaufsstraßen beantragen können.

Damit hat die Stadt auf einen Antrag reagiert, den der Seniorenbeirat im vergangenen November eingereicht hatte. „Uns lagen Beschwerden betroffener Bürger vor, die in der Innenstadt mit einem Therapierad oder mit einem Elektromobil unterwegs waren“, erläutert Vorsitzender Rüdiger Haake. Die Polizei habe mehrfach eingegriffen und das Befahren der Fußgängerzone mit Mobilitätshilfen untersagt. Auch Knöllchen seien nach Angaben der Beschwerdeführer geschrieben worden, berichtet Haake.

„Menschen müssen mobil sein“

„Die Menschen müssen doch mobil sein dürfen, um beispielsweise in der Stadt selbstständig einkaufen gehen oder ein Restaurant oder den Wochenmarkt besuchen zu können“, meint er.

Bislang gibt es allerdings ein verkehrsrechtliches Verbot, die Fußgängerzone tagsüber mit Fahrrädern zu befahren. Dieses Verbot gilt auch für Therapieräder, Dreiräder und Elektromobile.

Rüdiger Haake steht in der Straße "Gantepoth" in Haltern.
Rüdiger Haake ist Vorsitzender des Halterner Seniorenbeirats. © Jürgen Wolter

Die Notwendigkeit, mobilitätseingeschränkten Menschen mit ihren Hilfsmitteln freie Fahrt in der City einzuräumen, sahen auch die Verantwortlichen der Stadt. Bürgermeister Andreas Stegemann habe die Verwaltung daher unmittelbar damit beauftragt, eine möglichst einfache Lösung zu entwickeln, teilte Stadtsprecherin Sophie Gessler mit.

Und die liegt nun vor: Eine Genehmigung zum Befahren der Fußgängerzone mit Mobilitätshilfen könne ab diesem Freitag beim Ordnungsamt beantragt werden, hieß es weiter.

Eingeschränkte Gehfähigkeit

Voraussetzung sei eine „dauerhaft eingeschränkte Gehfähigkeit“, die es den betroffenen Menschen nicht ermögliche, mehr als 100 Meter zu laufen. Wie schon beim „Halterner Modell zu vorläufigen Schwerbehindertenparkausweisen“ müsse die dauerhaft eingeschränkte Gehfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

Die Art des Gefährtes soll nach den Vorstellungen der Stadt ein dreirädriges Fahrrad oder ein Elektromobil sein. „Die etwaige Zulässigkeit einer anderen Fortbewegungsmöglichkeit müsste mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden“, sagte Gessler.

Hat die Stadt die Genehmigung erteilt, darf die Fußgängerzone maximal mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. „Eine Gefährdung der Fußgänger soll so verhindert werden“, betonte die Sprecherin.

Zum Thema

Marion Sado hilft weiter

Mobilitätseingeschränkte Halternerinnen und Halterner, die eine Genehmigung zum Befahren der Fußgängerzone beantragen wollen, können sich an Marion Sado, Zimmer E.06, wenden. Telefonisch ist sie unter 933-172 erreichbar, per Mail unter marion.sado@haltern.de.