Frau an A43 in Haltern überfahren Unfallopfer weiter nicht vernehmungsfähig

Frau an A 43 überfahren: Unfallopfer weiter nicht vernehmungsfähig
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Im Ermittlungsverfahren zum tragischen Unfall auf der Autobahnauffahrt in Lavesum (Fahrtrichtung Wuppertal) kommt die Essener Staatsanwaltschaft nicht weiter. Wie Staatsanwältin Elisa Haering auf Anfrage erklärte, befinde sich die 37 Jahre alte Essenerin, die in der Nacht zum 28. Mai lebensgefährlich verletzt worden war, weiterhin in einem schlechten Gesundheitszustand.

Die 37-Jährige kann noch immer nicht zu dem rätselhaften Geschehen befragt werden. „Die Frau ist nicht vernehmungsfähig“, sagte Haering.

Mordkommission ermittelt wieder

Es sei davon auszugehen, dass ein Gespräch mit der Essenerin erst in einigen Wochen durchgeführt werden könne. Unterdessen wurde das Verfahren wieder an die Mordkommission zurückgegeben. Eigentlich sei eine andere polizeiliche Dienststelle zuständig, erklärte die Staatsanwältin. Aus Kapazitätsgründen aber sei es zu dieser Lösung gekommen.

Denn ein versuchtes Tötungsdelikt hatten Mordkommission und Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Monat ausgeschlossen. Die Frau sei nicht gewaltsam auf die Straße gebracht worden, hatte es Ende Juni geheißen.

Ein 26 Jahre alter Fahrer aus Dülmen hatte die auf der Auffahrt liegende Frau nach eigener Aussage zu spät bemerkt und sie überfahren.

Auch zu dem Pkw mit Ennepetaler Kennzeichen, den Zeugen in der Nähe der Auffahrt am Seitenstreifen parkend beobachtet hatten, gibt es keine neuen Erkenntnisse. Ebenso bleibt unklar, ob der rosafarbene Schuh, der neben diesem Fahrzeug lag, dem Unfallopfer zugeordnet werden kann.

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