Fotofalle und DNA-Proben: Land weist Wölfin in Haltern nach

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Fotofalle und DNA-Proben: Land weist Wölfin in Haltern nach

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Im Mai tappte ein Wolf in Haltern in eine Fotofalle. Jetzt hat das Land eine Verwandte der Wölfe aus dem Wolfsgebiet Schermbeck in Haltern nachgewiesen. Das belegen Kotproben.

Lavesum

, 21.10.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eine neue Wölfin war im Sommer im Bereich des Truppenübungsplatzes in der Hohen Mark in Lavesum unterwegs. Das hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) jetzt bestätigt. Aufgrund genetischer Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen mithilfe von drei Kotfunden konnte der weibliche Wolf nachgewiesen werden. Die Wölfin trägt die Kennung GW1800f (German Wolf 1800 female). Die Funde stammten vom 19. Juli bei Lavesum sowie vom 8. und 20. Mai bei Reken. „Das waren glückliche Funde“, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des LANUV. „Solche Proben eignen sich für sehr genaue genetische Analysen.“

Wölfin GW1800f stammt aus Niedersachsen

Die Wölfin stammt aus dem Rudel Schneverdingen in Niedersachsen. Aus dem selben Rudel stammen die zwei schon mehrmals nachgewiesenen Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck, die dort mehrfach unter anderem Schafe gerissen hatten. GW1800f trägt dasselbe genetische Merkmal, den Haplotyp HW02.

Genetische Spuren eines Wolfes mit dem Haplotyp HW02 konnten ebenfalls an einem am 18. Mai 2020 in Dülmen (Kreis Coesfeld) gefundenen Wildtierkadaver nachgewiesen werden. Eine Individualisierung sei in diesem Fall jedoch nicht möglich gewesen, so das LANUV.

Vollkommen unklar ist bislang, ob Wölfin GW1800f sich im benachbarten Wolfsgebiet Schermbeck niedergelassen hat, in dessen Pufferzone die Stadt Haltern liegt, oder ob sie nur kurz in der Gegend unterwegs war. „Wölfe entfernen sich auch gerne zwischenzeitlich mal etwas weiter von ihrem Herkunftsgebiet“, erklärt Wilhelm Deitermann dazu.

Zweimal in die Fotofall geraten

In den frühen Morgenstunden des 19. Mai 2020 war ein Wolf in einem Halterner Waldgebiet in eine Fotofalle getappt. Eine weitere Fotofalle in Reken konnte am 26. Juni Aufnahmen von einem Wolf machen. „Wir erwähnen das jetzt in diesem Kontext, weil es durch den räumlichen Zusammenhang eine gewisse Wahrscheinlichkeit gibt, dass es sich um Wölfin GW1800f handelte“, sagt Wilhelm Deitermann. Dennoch könne man leider mithilfe von Fotos keine Rückschlüsse auf die DNA treffen. „Es kann also auch sein, dass auf den Fotos ein anderer Wolf zu sehen war.“ Auch Alter und Geschlecht seien durch die Fotoaufnahmen nicht zu erkennen gewesen.

Seit dem 19. Juli keine weiteren Hinweise auf Wölfin

Da die neuen Nachweise von Wölfin GW1800f in Haltern und Reken aus einem recht kurzen Zeitraum stammten, reichten sie nicht aus, um das Wolfsgebiet Schermbeck auch auf Haltern auszudehnen, führte der LANUV-Sprecher aus. „Das können wir nur machen, wenn sich die Nachweise über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken.“ Bislang aber seien seit dem 19. Juli keine weiteren Hinweise auf die Wölfin eingegangen. Auch seien keine Nutztierrisse, die auf diese Wölfin zurückgeführt werden könnten, gemeldet worden.

Haltern gilt aktuell als Pufferzone des Wolfsgebiets Schermbeck. Dort waren im April 2018 Wölfin Gloria - Kennung GW954f - und im Mai 2020 ihr Bruder - Kennung GW1587m - nachgewiesen worden. Schermbeck gilt seit dem 1. Oktober 2018 als Wolfsgebiet. Halter von Tieren in der Pufferzone haben besondere Ansprüche und Fördermöglichkeiten, um zum Beispiel Schafe vor Angriffen durch Wölfe zu schützen.

Allerdings steht auch der Schutz des Wolfes hoch. Fast hundert Jahre lang galt er in ganz Deutschland als ausgerottet. Das LANUV spricht von einer besonderen Herausforderung, nun das „konfliktarme Nebeneinander von Mensch und Wolf“ herzustellen.

Entschädigungen und Vorsichtsmaßnahmen

  • In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.
  • Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung.
  • Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern.
  • In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.
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