Bundespolizisten fiel am Mittwochabend (31. Januar) gegen 22 Uhr im Recklinghäuser Hauptbahnhof ein Mann auf, der äußerst nervös wirkte und sich schnell entfernen wollte. Bei einer Kontrolle wies sich der deutsche Staatsbürger mit einem auf ihn zugestellten Bundeswehrführerschein aus, weitere Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn zur Fahndung ausgeschrieben hatte.
Das Amtsgericht Essen hatte den 32-Jährigen aus Haltern am See wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechtskräftig verurteilt - zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Zudem ermittelten die Einsatzkräfte, dass die Staatsanwaltschaften Essen und Detmold ebenfalls nach seinem Aufenthalt fahnden ließen - wegen einer Straftat nach dem Wehrstrafgesetz und des Erschleichens von Leistungen.
Die Beamten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn zur Dienststelle. Bei einer Durchsuchung in den Wachräumen fanden sie drei Verschlusstütchen bei dem Gesuchten auf, in denen sich jeweils geringe Mengen von Aufputschmitteln (PEP, MDMA) sowie Cannabis befanden. Angaben zu dem Erwerb wollte er nicht tätigen und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Als dem Tatverdächtigen der Haftbefehl eröffnet wurde, war dieser bereit, die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro plus die angefallenen Verfahrenskosten zu begleichen. Die Bundespolizisten stellten die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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