Hunderte Halterner haben Erstwohnsitz auf Campingplatz Dabei ist das seit Jahren verboten

383 Personen haben Erstwohnsitz auf Campingplatz - trotz Verbot
Lesezeit

Für viele Menschen ist das dauerhafte Wohnen auf dem Campingplatz die einzige Möglichkeit, an günstigen Wohnraum zu kommen. Aufgrund bundesrechtlicher Vorschriften ist das Dauercampen verboten. Zwangsläufig bedeutet das, dass Personen ihren Hauptwohnsitz dort nicht anmelden dürfen.

„Trotzdem ist das in den allermeisten Kommunen früher nicht so eng gesehen worden“, erklärt Baudezernent Siegfried Schweigmann. Auch in Haltern wurde es jahrelang geduldet. Bis zum 1. Juli 2018. „Seit Mitte 2018 lässt es Haltern am See daher nicht mehr zu, dass sich jemand mit seinem Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden darf.“

Das Bauministerium NRW hat damals gedrängt, dass die Kommunen das Dauerwohnen unterbinden sollen. Das Problem sei zu virulent geworden. Jährlich verringert sich die Zahl der Halterner, die ihren Erstwohnsitz auf einem der Campingplätze gemeldet haben.

383 Halterner haben Erstwohnsitz auf Campingplatz

Im Jahr 2022 hatten insgesamt 383 Personen ihren Erstwohnsitz auf Halterner Campingplätzen:

  • Campingplatz Drügen Kamp: 19
  • Freizeitpark Hoher Niemen: 138
  • Freizeitpark Flaesheim: 129
  • Wochenendplatz auf dem Rieth: 34
  • Ferienpark Dülmener See: 63

Die Zahl nimmt stetig ab. 2017 waren es noch 442 Personen mit Erstwohnsitz auf deinem Campingplatz. 2020 dann 436 Personen, ein Jahr später 413. „Wie damit aber in der Zukunft umgegangen werden soll, bleibt einer Entscheidung übergeordneter Behörden vorbehalten“, sagt Siegfried Schweigmann.

Keine Zukunft auf Campingplatz Hoher Niemen: „Uns hat keiner über Bebauungsplan informiert“

Ferienhaus in Haltern für unter 10.000 Euro: Günstiges Angebot hat allerdings einen Haken

Verbot von Solaranlagen auf Halterner Campingplatz bringt Camper in Not