Die Akzeptanz von Windrädern soll verbessert werden. Deshalb sollen Betreiber von Anlagen Kommunen wie Haltern am See finanziell beteiligen. Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Von der neuen Gesetzeslage verspricht sich die Bundesregierung einen schnelleren Ausbau der Windenergie.
Es handelt sich hierbei um eine einseitige, freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Mitte August hat die Verwaltung alle Betreiber von 29 Bestandsanlagen und genehmigten Anlagen angeschrieben mit der Bitte, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und einen entsprechenden Vertrag mit der Stadt Haltern am See abzuschließen.
Beigefügt war der Mustervertrag, der von der Fachagentur Wind (FA Wind) gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und verschiedenen Verbänden der Energiewirtschaft entwickelt wurde.
Für die Betreiber entstehen keine finanziellen Nachteile, da sie eine Kostenerstattung vom Netzbetreiber erhalten können. Die Halterner Stadtwerke als Netzbetreiber erhalten ihrerseits eine Erstattung vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion.
Erste Verträge geschlossen
Zwischenzeitlich konnten nach Auskunft von Baudezernent Siegfried Schweigmann bereits die ersten Verträge geschlossen werden. Mit etlichen weiteren Betreibern würden derzeit aufgekommene Fragen geklärt. Am Ende rechnet die Stadt mit einem niedrigen sechsstelligen Betrag.
Hintergrund ist, dass sich Anlagenbetreiber durch eine einseitige Zahlung ohne die neue explizite Erlaubnis sehr leicht im Sinne einer „Bestechung“ strafbar machen. Das ist mit dem Gesetz ausgeschlossen. Gleichzeitig aber will man auch Anlagenbetreiber vor zu hohen Forderungen durch die Gemeinden schützen und die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs gewährleisten. In den Landtag wird gerade ein Gesetzesentwurf eingebracht, wonach eine Gewinnbeteiligung zur Pflicht werden könnte.
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