Mit ihrem Antrag, anerkannte Jagdhunde von der Hundesteuer in Haltern zu befreien, wollte die FDP-Fraktion ein Signal der Wertschätzung an die Jägerschaft in der Stadt senden. Oftmals seien Jäger ehrenamtlich in ihrer Freizeit im Einsatz, um sich beispielsweise um Schäden nach Wildunfällen zu kümmern - auch nachts, machte FDP-Fraktionschef Kai Surholt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag deutlich.
Aus den steuerlichen Erleichterungen wird allerdings nichts, denn gegen die Stimmen von FDP und WGH wurde der Antrag abgewiesen. Damit folgte eine Mehrheit der Verwaltung, die ihre Ablehnung unter anderem wie folgt begründete: „Trotz der öffentlichen Funktion, die der Jagdausübung sicher zukommt, überwiegt im Regelfall das private Interesse deutlich, so dass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse, besonders in Zeiten einer angespannten Haushaltslage, gegeben ist.“
Stadt hat keinen Spielraum
Bürgermeister Andreas Stegemann erklärte, dass die vorgeschlagene Steuererleichterung „aus haushaltärischen Zwängen“ nicht umsetzbar sei. Die SPD verwies darauf, dass die Jagdsteuer 2013 durch das Land abgeschafft worden sei. Die Jäger müssten nicht doppelt entlastet werden.
Die Grünen folgten nach Abwägung der Verwaltung, weil der Jagdaufseher in Haltern, der einen ausgebildeten Schweißhund einsetzen kann, eine Hundesteuerermäßigung von 50 Prozent erhält. Die CDU teilte mit, dass die „Zeichen der Zeit mehr auf Sparen als auf Steuergeschenke stehen“.
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