Nach einem Übernachtungsdrama in Haltern kann ein Mann aus Datteln nun endgültig aufatmen. Der Freispruch ist rechtskräftig geworden. Das hat das Essener Landgericht bestätigt.
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, nach einer Party in der Diskothek „Stadtmühle“ eine Bekannte vergewaltigt zu haben. Die beiden kannten sich aus der Ausbildung, hatten über Instagram wieder Kontakt bekommen. Die Richter am Essener Landgericht hatten jedoch Zweifel, ob der 26-Jährige das „Nein“ seiner Bekannten überhaupt erkennen konnte. Schließlich sei es schon vorher zu Annäherungen gekommen.
Gewalt immer bestritten
Die Staatsanwaltschaft und auch die Anwältin der Frau hatten dagegen eine Verurteilung von zwei Jahren Haft auf Bewährung gefordert. Nun haben sie das Urteil aber offenbar doch akzeptiert. Nach Angaben des Essener Landgerichts haben sie keine Revision eingelegt. Das heißt: Die Akten können ohne weitere Überprüfung durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe geschlossen werden.
Die Frau hatte sich damals neben ihren besten Freund ins Bett gelegt. Man hatte getrunken, alle wollten nur noch schlafen. Der Angeklagte war schließlich ebenfalls unter die Bettdecke geschlüpft. Dabei hatte er laut Urteil eigentlich unten auf der Couch schlafen sollen. Er selbst hatte vor Gericht immer bestritten, dass er der Frau Gewalt angetan habe.
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