Die Stadtsparkasse Haltern führt Strafzinsen für hohe Spareinlagen im Privatkundenbereich ein.

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Die Stadtsparkasse Haltern führt Strafzinsen für Privatkunden ein

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Die europäische Zinspolitik hat dazu geführt, dass immer mehr Geldinstitute Strafzinsen für Spareinlagen von ihren Kunden verlangen. Jetzt geht auch die Stadtsparkasse Haltern diesen Weg.

Haltern

, 02.09.2021, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Stadtsparkasse Haltern führt zum nächsten Jahr Strafzinsen im Privatkundenbereich ein. Rund fünf Prozent der insgesamt 10.000 Kunden seien nach aktuellem Kenntnisstand von dieser Neuregelung betroffen, erklärte der Vorstand auf Anfrage.

Hintergrund dieser geplanten Maßnahme ist, dass die Banken selbst negative Zinsen zahlen müssen, wenn sie Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) einlegen. Diese Kosten werden von immer mehr Geldinstituten an die Kunden weitergegeben. „Die Sparkasse legt als Referenzzinssatz den Einlagensatz der EZB zugrunde. Er beträgt derzeit minus 0,5 Prozent. Er wird bei Änderung zeitgleich angepasst. Für die 10.000 Euro wären es derzeit 50 Euro im Jahr“, teilte der Vorstand mit.

Die Freigrenze liegt bei insgesamt 80.000 Euro

Die Freigrenze für „verwahrentgeltfreie Beträge werde bei der Sparkasse je nach Kontoart gesplittet und betrage bei Einzelpersonen insgesamt 80.000 Euro, für Eheleute entsprechend 160.000 Euro. Berücksichtigt würden sowohl Giro- und Tagesgeldkonten als auch das klassische Sparbuch, teilte die Sparkasse der Redaktion mit.

Da das Sparbuch jedoch nicht direkt mit einem Strafzins belegt werden darf, soll die Einlage künftig auf 50.000 Euro gedeckelt werden. Die Stadtsparkasse schreibt ihren Kunden: „Wir haben viele Anstrengungen unternommen, um Sie vor der Weitergabe der negativen Zinsen zu schützen. Doch mit der Corona bedingten massiven Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte verschärfen sich die Rahmenbedingungen auf den Finanzmärkten nachhaltig.“

Sie beruft sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit offener, transparenter und frühzeitiger Kommunikation und rät ihren Kunden, zügig einen Termin mit dem jeweiligen Sparkassen-Berater vor Ort zu machen.

Die Bestandskunden müssen der Neuregelung zustimmen

Was nicht in diesem Schreiben steht, ist, dass die Sparkasse auf die Zustimmung ihrer Bestandskunden angewiesen ist, um das Modell Strafzins umzusetzen. „Es muss eine Vereinbarung getroffen werden. Wir möchten die Kunden auf keinen Fall überfallen und haben deshalb jetzt frühzeitig informiert“, erklärte Vorstand Olaf Büchter im Gespräch mit der Redaktion.

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Auf die Nachfrage, was mit Kunden geschehe, die den Strafzinsen nicht zustimmen wollen, teilte er mit: „Es kann im Extremfall sein, dass man sich überlegen muss, ob man den Weg noch gemeinsam gehen kann. Wir versuchen aber erst einmal alles, damit es gar nicht erst zu einer Eskalation kommt.“ Man habe bereits mit sehr vielen Kunden gesprochen und sei dabei auf „gigantisch viel Verständnis“ gestoßen.

Die Sparkasse versuche, den betroffenen Kunden gute Alternativen anzubieten. Dazu gehören laut Vorstand generell Sachwerte: Immobilien, Aktien, Fonds sowie Zinsanlagen in Form von Anleihen und Zertifikaten.

Eine sogenannte „Liquiditätsschwemme“ habe sich bei der Sparkasse vor allem dadurch ergeben, dass Kunden in der Corona-Pandemie weniger Geld ausgegeben haben und es auf der Bank parken. Außerdem hätte jede Berichterstattung über die Einführung von Negativzinsen bei Geldinstituten in der Region dafür gesorgt, dass die Stadtsparkasse von Neukunden mit Geldeinlagen überrannt worden sei, so Olaf Büchter. Die Grenze sei erreicht. „Wir sind dankbar für jeden Kunden, den wir haben, aber wir stehen auch ganz normal in der Wirtschaft und müssen sehen, dass unser Geschäft betriebswirtschaftlich geführt werden kann“, führte er aus.

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Von Verbraucherschützern wird die Einführung der Negativzinsen bei vielen Geldinstituten in Deutschland sehr kritisch gesehen. Es wird erwartet, dass letztendlich der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit entscheiden wird.

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