Der Schacht wird frei und das Land kann die Forensik planen

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Der Schacht wird frei und das Land kann die Forensik planen

rnBergbau

Die Schächte Haltern 1/2 und Auguste Victoria 8 und 9 werden aus dem Bergrecht entlassen. Damit gewinnen die Planungen des NRW-Gesundheitsministeriums für eine Forensik in der Haard wieder an Fahrt.

Haltern

, 10.10.2018, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Bergbauschächte in Hamm-Bossendorf und Lippramsdorf haben seit 2006 beziehungsweise 2015 ausgedient. Eigentlich sollten die Flächen nach Ende des Kohlebergbaus der Natur zurückgegeben werden, doch Land und Stadt haben andere Pläne. Als Voraussetzung dafür müssen die Schächte formal aus dem Bergrecht entlassen sein. Die Aufhebung der zweckgebundenen industriellen Nutzung soll jetzt nach Ende der Kohleförderung erfolgen, wie Baudezernentin Anette Brachthäuser mitteilte.

Regionalplan wird geändert

Dafür ändert der Regionalverband Ruhr (RVR) den Regionalplan und weist die Flächen als allgemeine Waldbereiche beziehungsweise Freiraum- und Agrarbereiche aus. Bekanntlich möchte das Land auf dem Gelände Haltern 1/2 eine Maßregelvollzugsklinik für 150 psychisch kranke und drogen- oder alkoholabhängige Straftäter bauen. Auf dem Zechengrund an der Lippe in Lippramsdorf wünscht sich die Stadt dagegen dringend benötigte Gewerbeflächen. Allerdings wird AV 8 derzeit noch von der RAG Deutsche Steinkohle genutzt. „Der untertägige Bereich ist im Abwicklungsverfahren, der obertägige noch nicht“, sagt Anette Brachthäuser. Der Wetterschacht AV 9 in der Hohen Mark wird als „Vorrangzone Wald“ markiert.

Klinik ist umstritten

Der Bau einer Forensik in der Haard ist umstritten, eine Bürgerinitiative (BI) kämpft dagegen an. „Die Fläche in der Haard liegt im Außenbereich und darf eigentlich nicht bebaut werden“, sagt Anette Brachthäuser. Aber das Land kann für seine Zwecke Planungsrecht aushebeln. Im Regionalplan ist dieses Areal mitten in der Haard passend als „Vorbehaltszone für raumbedeutsame Maßnahmen“ tituliert.

Diplom-Psychologe Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen, bestätigte am Dienstag auf Nachfrage, dass die angekündigte Entlassung aus dem Bergrecht ein erster Schritt zur Umsetzung der geplanten forensischen Klinik sein werde. „Zur Einleitung der konkreteren Planung des Projektes sind dann allerdings weitere Abstimmungen zeitnah notwendig“, erläuterte er.

BI hält nicht still

Im September 2017 hatte Uwe Dönisch-Seidel erklärt, andere Kliniken wie Hörstel hätten Priorität. Haltern und Reichshof würden zuletzt gebaut. Das widerrief der Landesbeauftragte jedoch am Dienstag: „Es ist nicht so, dass Haltern erst nach allen anderen Kliniken umgesetzt wird, allerdings sind derzeit zum Beispiel in Hörstel-Dreierwalde und Wuppertal die Abstimmungen vor Ort deutlich weiter fortgeschritten.“

Die Bürgerinitiative „Keine Forensik im Naherholungsgebiet Haard“ wird die Änderungen im Regionalplan so nicht akzeptieren. „Uns erschließt sich nicht, warum Unterschiede zwischen AV 9 und Haltern 1/2 gemacht werden“, erklärte Volker Klose. Warum solle an einer Stelle der Wald schützenswert sein, an anderer nicht? Die BI hält im Widerstand nicht still.