Mit der neuen Corona-Schutzverordnung in NRW werden ab 1. März in fast allen Institutionen die Vorschriften gelockert. Damit treten auch neue Hygieneregeln für Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses in Haltern in Kraft. Auch im medizinischen Bereich gelten neue Schutzmaßnahmen.
Das bestätigt Sarah Höchst, Pressesprecherin des Krankenhaus-Verbundes KKRN, zu dem auch das St. Sixtus-Hospital in Haltern gehört: „Wir haben ab diesem Monat keine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher mehr. Das bedeutet, dass vorab auch keine Selbsttests gemacht werden müssen. Das Testen ist freiwillig.“
„Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuches weiterhin eine FFP2-Maske tragen“, so Höchst. Die Maske müsse aber selbst mitgebracht und dauerhaft in den Räumlichkeiten und Patientenzimmern getragen werden.
Anders als in anderen Krankenhäusern entfällt die Maskenpflicht für das medizinische Personal nicht. „Für Krankenhausmitarbeitende, die patientennah arbeiten, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin verpflichtend.“
Personal trägt weiter Maske
Wenn das Krankenhauspersonal in patientenfernen Bereichen arbeitet und keinen Kontakt zu Patienten hat, ist es von der Maskenpflicht befreit. „Im OP-Bereich sowie auf Isolierstationen bleibt das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht“, so die Krankenhaus-Sprecherin. Das sei bereits schon vor der Pandemie so geregelt gewesen.
Die Besuchszeiten im St. Sixtus-Hospital sind täglich von 11 bis 19 Uhr. „Werdende Väter beispielsweise oder Angehörige von Menschen, die im Sterben liegen, können nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt oder der Ärztin auch außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten kommen“, sagt Sarah Höchst.
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