
© Benjamin Glöckner (A)
Blumenstände auf Halterner Wochenmarkt: Land sorgt für Klarheit
Coronavirus
Wirrwarr bei den Coronabestimmungen zum Wochenmarkt: Nachdem am Dienstag keine Blumenstände auf dem Halterner Wochenmarkt vertreten sein durften, ändert sich die Lage ab sofort wieder.
Die Corona-Schutzbestimmungen haben in dieser Woche für große Verwirrung gesorgt. Unmittelbar davon betroffen sind die Blumenhändler des Halterner Wochenmarkts. Während am Dienstag ausschließlich Lebensmittelstände auf dem Marktplatz anzutreffen waren, dürfte sich das Bild am kommenden Freitag wohl wieder ändern. Grund ist ein Erlass des Landes NRW, das jetzt mit einer eigenen Regelung Ordnung in den Verordnungsdschungel bringt. Dem Kreis Recklinghausen wurde der Erlass am Mittwochmorgen zugestellt, teilte Sprecherin Lena Heimers auf Anfrage mit. Die Kommunen des Kreises seien bereits informiert.
Blumengeschäfte geöffnet, Blumenstände verboten
Stein des Anstoßes ist der Paragraf 28 b des Bundesinfektionsschutzgesetzes, der auch als Notbremse bekannt geworden ist. Tritt diese in Krafft, was derzeit im Kreis der Fall ist, ist die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote untersagt. Ausgenommen sind allerdings unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung. Damit ist den Betreibern von Blumenständen der Verkauf auf dem Wochenmarkt untersagt, die Marktbeschicker blieben entsprechend am Dienstag dem Halterner Wochenmarkt fern.

Gähnende Leere auf dem Wochenmarkt am vergangenen Dienstag nicht nur wegen des stürmischen Wetters: Blumenstände waren laut Bundesgesetz verboten. © Janis Czymoch
Nach zahlreichen Anfragen bei der Bundesregierung zur Auslegung dieses Paragrafen habe es keinen neuen Erlass gegeben, teilte das Land den Kreisen nun mit. Auch die Frage, warum Blumengeschäfte trotz Notbremse geöffnet bleiben dürften, Blumenständen aber der Verkauf untersagt werde, blieb unbeantwortet. „Wegen fehlender bundeseinheitlicher Regelung“ habe das Land daher jetzt eine eigene und landesweit gültige Regelung formuliert, die Blumenstände auf Wochenmärkten ab sofort wieder zulässt, erklärte Heimers weiter.
Geboren in Dülmen, Journalistin, seit 1992 im Medienhaus Lensing - von Münster (Münstersche Zeitung) über Dortmund (Mantelredaktion Ruhr Nachrichten) nach Haltern am See. Diplom-Pädagogin und überzeugte Münsterländerin. Begeistert sich für die Menschen und das Geschehen vor Ort.
