Was passiert mit digitalen Daten nach dem Tod? Halterner Bestatter kümmern sich um Facebook und Co.

Halterner Bestatter: Was passiert mit digitalen Daten nach dem Tod?
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E-Mails, Soziale Netzwerke, Cloud-Dienste: Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. Doch geregelt haben die wenigsten ihren digitalen Nachlass. Für die Erben beginnt oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen. Aber es gibt Möglichkeiten, vorzubeugen. Dazu raten auch Bestatter aus Haltern.

„Bei den älteren Generationen und damit der Mehrzahl der Menschen, die zurzeit versterben, spielt das Thema der digitalen Kontakte noch keine allzu große Rolle.“ Das sagen Stefan Richter vom Bestattungshaus Richter und Birgit Mertens von Bestattungen Mertens übereinstimmend. „Bei jüngeren Generationen wird das aber zunehmend Thema werden.“

Ingo und Stefan Richter haben sich inzwischen auf das Thema eingestellt. „Wir arbeiten mit dem digitalen Nachlassdienst „Columba“ mit Sitz in Berlin zusammen“, sagt Stefan Richter. „Über diesen können alle digitalen Kontakte abgemeldet werden, der Dienst macht sich auch selbst auf die Suche, wenn beispielsweise Vereinskontakte oder ähnliches gekündigt werden sollen. Dafür nutzt der Dienst auch zentrale Register.“

Vollmacht gilt auch digital

Auch die Profile in sozialen Netzwerken können so problemlos gelöscht oder in den Gedenkmodus versetzt werden. „Das gilt für Facebook genauso wie für Twitter oder Instagram. Der Columba-Dienst wickelt das zügiger ab, als wir das könnten, wenn wir jede dieser Plattformen einzeln kontaktieren müssten. Wenn uns ein Angehöriger eine Vollmacht für eine Bestattung erteilt, dann ist die digitale Ebene da direkt mit eingeschlossen.“

Noch einfacher ließe sich der digitale Nachlass mit einem Vorsorge-Vertrag mit seinem Bestattungshaus regeln, sagt Stefan Richter. Auch die Verbraucherzentrale NRW empfielt, sich rechtzeitig darum zu kümmern, wer den digitalen Nachlass später einmal verwalten soll.

„Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können“, lautet die Empfehlung der Verbraucherzentrale.

Auf einem Notebook soll ein  Facebook Account gelöscht werden.
Wir hinterlassen immer mehr Verbindungen im Internet, die nach unserem Tod gelöscht werden müssen. © picture alliance/dpa

Weiterhin sei es sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um das digitale Leben zu betrauen. Dies müsse schriftlich in einer Vollmacht festgehalten werden. „Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson.“ Die Verbraucherzentrale bietet dazu eine Muster-Vollmacht und eine Muster-Liste an.

Frühzeitig kümmern

Sowohl Verbraucherzentrale als auch Bestatter raten dazu, sich möglichst frühzeitig mit dem Thema digitaler Nachlass auseinander zu setzen. „Im Regelfall hat eine erbberechtigte Person die Befugnis, diese Fragen zu regeln“, sagt Stefan Richter.

„Bei einigen Diensten kann man festlegen, was nach dem Tod mit einem Account geschehen soll. Diese Möglichkeit findet man meist in den Einstellungen, wie zum Beispiel bei Google und bei Facebook. In beiden Fällen muss man sich einloggen und kann dann zum Beispiel andere Personen bestimmen, die nach dem Tod das Profil verwalten dürfen“, informiert die Verbraucherzentrale.

Digitales Erbe gleichgestellt

Auch die Bundesregierung hat Informationen zum digitalen Nachlass zusammengestellt: „Bestehende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge, Abonnements und kostenpflichtigen Mitgliedschaften zu kündigen“, heißt es dort.

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln. „Das heißt: Alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen an Online-Diensten gehen auf die Erben über. Sie können über alle persönlichen Daten des Verstorbenen in E-Mail-Diensten und über seine Konten in sozialen Netzwerken verfügen“, so die weitere Information der Bundesregierung.

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