Die Anweisung des Versicherungs-Konzerns war eindeutig: keine Bargeld-Geschäfte mehr. Doch genau daran hat sich ein ehemaliger Versicherungsvertreter aus Haltern nicht gehalten.
Und nicht nur das: Ein Teil des Geldes seiner Kunden ist auch noch verschwunden. Jetzt ist der 57-Jährige verurteilt worden. Die am Landgericht verhängte Geldstrafe: 1500 Euro wegen veruntreuender Unterschlagung.
Kein Nachteil für die Kunden
Dass Kunden ihre Versicherungsbeiträge bar bezahlten, war im Büro des Angeklagten offenbar keine Seltenheit. Bis zu 1000 Euro sollen hier im Einzelfall über den Tisch gegangen sein. Das Geld hätte natürlich auf die entsprechenden Verträge eingezahlt werden müssen. Das ist laut Urteil jedoch nicht passiert.
Im Prozess hatte der 57-Jährige zunächst einen Freispruch gefordert. Nach seiner Ansicht hätten die Beträge mit seinen Provisionszahlungen verrechnet werden sollen. Die entsprechenden Hinweise habe er auch per Fax verschickt. Dass sie nicht angekommen seien, schob er auf mögliche technische Probleme.
Im Laufe des Verfahrens hat der Angeklagte dann aber doch zugegeben, dass nicht alles richtig gelaufen sei und ein Geständnis abgelegt. Für seine ehemaligen Kunden entstanden keine Nachteile. Der Versicherungskonzern hat die offenen Beträge am Ende tatsächlich mit den noch nicht ausgezahlten Provisionen verrechnet.
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