Altersteilzeit wird für Stadt Haltern zum Zuschuss-Geschäft Rat macht Hoffnungen zunichte

Altersteilzeit wird für Stadt zum Zuschuss-Geschäft - Rat blockt ab
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Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, die nah vor der Rente stehen, einen gleitenden Übergang vom Job in den Ruhestand. Die meisten entscheiden sich dabei für das Blockmodell: Bei diesem arbeitet der Arbeitnehmer zunächst für die Hälfte der Altersteilzeitphase in Vollzeit weiter und ist für den zweiten Teil komplett freigestellt. Bei der Stadtverwaltung planen einige Mitarbeitende schon seit geraumer Zeit und sehr konkret die Inanspruchnahme der Altersteilzeit und damit den vorgezogenen Ruhestand.

Aber Altersteilzeit ist für den Arbeitgeber zu einem reinen Zuschuss-Geschäft geworden, denn die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind gestrichen. Angesichts der angespannten Haushaltslage akzeptiert der Rat zwar den Vorschlag der Verwaltung, dass Altersteilzeit auch ohne Förderung in einer Übergangsphase bis Dezember 2024 möglich bleiben soll, aber mit einem mehrheitlich beschlossenen CDU-Antrag ist eine Genehmigung praktisch unmöglich.

In dem Antrag heißt es: „Durch das befristet weitergeführte Altersteilzeitmodell dürfen keine Personalmehrkosten entstehen. Der Beschluss wird daher mit der Vorgabe gefasst, dass die freiwerdenden Stellen im passiven Teil der Altersteilzeit nicht nachbesetzt werden dürfen oder nur dann teilweise nachbesetzt werden können, wenn die Summe der Einsparung aus den weiteren Altersteilzeitstellen die Nachbesetzung kompensiert.“ Diesem Antrag stimmten CDU, WGH und FDP zu, SPD und Grüne votierten dagegen.

Kosten nicht zu kompensieren

Hintergrund sind das Finanzloch und die drastische Personalsituation. Der Fachbereich Interne Dienste bei der Stadtverwaltung sagt dazu, der Fachkräftemangel lasse es auf Sicht nicht mehr zu, die Mitarbeitenden in einen vorgezogenen Ruhestand zu entlassen. Es werde zudem zunehmend schwerer, die zusätzlichen Personalkosten für Altersteilzeitfälle an anderer Stelle zu kompensieren. Die zeitverzögerten Nachbesetzungen von Stellen ließen sich nicht mehr wie früher realisieren.

Gleichwohl hatte die Verwaltung dem Rat vorgeschlagen einen Beschluss von 2004 noch gelten zu lassen. Danach war die Voraussetzung für Altersteilzeit an das 60. Lebensjahr und insbesondere an die Geburtsjahrgänge 1960, 1961 und 1962 geknüpft. Entsprechende Anträge haben nach dem Ratsbeschluss kaum Aussicht auf Erfolg.

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