Zuschüsse nur für barrierefreie Altentagesstätten Stadt und AWO handeln Kompromiss aus

Geld nur für barrierefreie Altentagesstätten: Extra-Lösung für AWO
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Die Stadt Haltern am See wendet jährlich rund 23.000 Euro für Täger/Betreiber von Altentagesstätten und Anbieter von Seniorenveranstaltungen auf. Sie orientiert sich an einer Richtlinie aus dem Jahr 2001. Aus Sicht der Stadt ist die Zeit für eine Neufassung gekommen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) erhält auf absehbare Zeit weniger Geld, weil ihre Tagesstätte an der Recklinghäuser Straße nicht barrierefrei ist.

Die Altentagesstätte der Arbeiterwohlfahrt sowie die Altentagesstätten der evangelischen und katholischen Kirche erhalten entsprechend den Richtlinien von Dezember 2001 unterschiedliche pauschale monatliche Zuschüsse für Miete und Heizkosten, außerdem zusätzliches Geld entsprechend der Besucherzahlen. Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe erklären sich dadurch, dass die AWO nicht Eigentümerin der Immobilie an der Recklinghäuser Straße ist, sagt die Stadt.

Weil aber bislang das Abrechnungssystem zeit- und personalintensiv war, möchte die Stadtverwaltung ein übersichtliches und vereinfachtes Verfahren installieren. Dazu will sie die Richtlinien ändern. Künftig ist geplant, einen Betrag von 23.000 Euro aufzuteilen: 12.000 Euro sind für die Altentagesstätten gedacht, 11.000 Euro für Seniorenveranstaltungen. Aber es gibt Auflagen.

Seit 1976 AWO-Begegnungsstätte

Eine Tagesstätte muss barrierefrei zu erreichen sein, sie muss mindestens zwei Tage in der Woche öffnen und es müssen mindestens acht Personen mit vollendetem 60. Lebensjahr die Angebote wahrnehmen. Für die AWO baut sich ein Handicap auf.

Die AWO ist seit 1976 Mieterin in dem Haus an der Recklinghäuser Straße 27. „Die Tagesstätte ist seitdem ein beliebter Treffpunkt für ältere Menschen, um Gemeinschaft zu erleben und sich auszutauschen“, sagte Anne Feldmann, Vorsitzende des AWO-Stadtverbandes und Hauptverantwortliche in der Altentagesstätte. Die Älteren freuen sich auf Begegnungen und Gespräche, denn viele sind allein.

„Aber es ist nicht möglich, den Zugang barrierefrei zu gestalten“, sagt Anne Feldmann. Als Lösung käme nur ein Umzug infrage oder eine große Spende. Fördermittel für einen Umbau gewährt das Land nur bei einem zehnjährigen Mietvertrag. „Auf so lange Sicht können wir gar nicht planen“, so Anne Feldmann. Sie ist zunächst einmal dankbar für die ausgehandelte Übergangslösung.

Blick in die AWo-Tagesstätte
Ein Blick in den Saal der Tagesstätte an der Recklinghäuser Straße. Hier treffen sich Seniorinnen und Senioren ebenso wie auch beispielsweise politische Organisationen. © Privat

Wenn eine Barrierefreiheit nicht gegeben ist, wird der Zuschuss im ersten Jahr in voller Höhe ausgezahlt, im zweiten Jahr auf 66 Prozent und im dritten Jahr auf 33 Prozent gekürzt. Ab dem vierten Jahr zahlt die Stadt nicht mehr. Für die AWO will sie eine Sonderregelung schaffen: Kürzungen sollen erst ab dem Jahr 2026 erfolgen. Das gilt so, wenn der Ausschuss Generationen und Soziales am 7. September dem Vorschlag der Verwaltung folgt.

  • Die AWO-Begegnungs- sowie Altentagesstätte öffnet immer montags und freitags von 14 Uhr bis 17.30 Uhr; ein Frühstück an jedem ersten Mittwoch im Monat ab 9.30 Uhr rundet das Programm ab.
  • Die Altentagesstätte der katholischen Pfarrei St. Sixtus im Josefshaus bieten montags von 14 bis 18 Uhr Rommé und Doppelkopf an, jeden Dienstag (gerade Kalenderwoche) von 14 bis 18 Uhr Kaffee, Kuchen und Gespräche, jeden Dienstag (ungerade Kalenderwoche) ab 14 Uhr Sitztanz und Kaffeetrinken, jeden Mittwoch (gerade Kalenderwoche) von 14 bis 18 Uhr Canasta, jeden Mittwoch (ungerade Kalenderwoche) 14 bis 18 Uhr Bingo, ab 15.30 Uhr Literaturkreis.
  • Der Paul-Gerhardt-Treff im Paul-Gerhardt-Haus der evangelischen Kirchengemeinde öffnet donnerstags von 14.30 bis 16.30 Uhr.

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