15-Kilometer-Regel schränkt Halterner ein - so reagiert die Stadt

© Wielens, Ingrid

15-Kilometer-Regel schränkt Halterner ein - so reagiert die Stadt

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Haltern gehört als Stadt des Kreises Recklinghausen ab sofort zu der Region, in der Bewohner sich nur noch in einem 15-Kilometer-Radius bewegen dürfen. Es sei ein Appell, sagt der Landrat.

Haltern

, 12.01.2021, 14:34 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die NRW-Landesregierung schränkt die Bewegungsfreiheit in Landkreisen oder Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ein. Das gilt auch für den Kreis Recklinghausen und damit für Haltern am See.

Demnach dürfen sich die Halterner im Kreis Recklinghausen frei bewegen. Wollen sie allerdings die Kreisgrenze verlassen, dürfen sie nicht weiter als 15 Kilometer ab Stadtgrenze Haltern fahren. Diese Verordnung stiftete erst einmal Verwirrung. Auch bei der Stadt Haltern.

„Wir tragen diese Verordnung jedoch mit“, sagt Bürgermeister Andreas Stegemann auf Nachfrage. Haltern könnte darüber hinaus sogar noch weitere Sondermaßnahmen verfügen, in der Hoffnung, dass die Infektionszahlen sinken. Doch davon sieht die Verwaltung ab. Zumal Haltern im Vergleich zu den anderen Kreisstädten mit 105,7 (Stand: 12. Januar) die geringste Inzidenzzahl hat.

Gelsenkirchen und Bottrop scheren aus

Eigentlich sollte die Regionalverordnung für alle Städte in NRW gelten. Doch nicht alle machen mit und das findet Landrat Bodo Klimpel sehr bedauerlich. Die Grundintention sei, an die Tagesausflügler zu appellieren, ihr Reiseverhalten zu reduzieren. In Absprache mit den Bürgermeistern des Kreises stimmte der Landrat der Umsetzung der Regionalverordnung in seinem Kreis zu. „Die Akzeptanz ist natürlich größer, wenn alle mitmachen und nicht Städte wie Gelsenkirchen oder Bottrop, in denen die Inzidenzwerte höher sind, ausscheren“, sagte er auf Nachfrage.

Misstrauen könnte Kontrollen auslösen

Doch wie wollen die Städte die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel kontrollieren? Die Antwort der heimischen Verwaltung ist eher allgemein. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes können nur stichprobenartig und anlassbezogen Kontrollen durchführen“, erklärt der Bürgermeister. Anlassbezogen heißt: Jemand wird misstrauisch und meldet der Stadt einen vermeintlichen Verstoß. Natürlich werden die Kräfte nicht 24 Stunden im Dienst sein und Straßensperren wird es in Haltern auch nicht geben.

Auch ist es nicht Aufgabe der Polizei, die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren. „Die Polizei unterstützt die Ordnungskräfte lediglich im Rahmen ihrer normalen Kontrollen“, stellte Svenja Küchmeister, Sprecherin des Kreises klar.

Kontrollen, so Stadtsprecher Georg Bockey, seien schon sehr schwierig. Das Autokennzeichen gebe nicht mehr unbedingt Auskunft über den Herkunftsort des Fahrers, diverse Ausnahmeregeln machten eine Überprüfung auch nicht leichter. Grundsätzlich, so sagt Bürgermeister Andreas Stegemann, sollte sich jeder fragen, welche Fahrten und Ausflüge derzeit nötig oder eben auch unnötig seien.

Stadt sieht keinen Anlass, Parkplätze zu sperren

„Die wunderschöne Umgebung Halterns wird gern von vielen Menschen aus der ganzen Region besucht. Unser Eindruck ist, dass es vielfach zunächst in der Tat nach einem relativ großen Andrang aussieht“, sagt dazu Stadtsprecher Georg Bockey. Bei näherem Hinschauen stelle man dann jedoch meistens fest, dass es sich um Familien handele, die ihre Freizeit draußen verbringen.

„Das ist gut so, wenn die Leute an die frische Luft gehen, um sich dort zu bewegen – aber natürlich nur dann, wenn auch wirklich die Kontaktbeschränkungen und Abstände eingehalten werden.“ Das werde nach Wahrnehmung der Stadt in den allermeisten Fällen auch so praktiziert. Die Situation in Haltern am See sei nicht mit „Hotspots“ im Sauerland vergleichbar, deshalb gebe es auch keine Grundlage, Parkplätze zu sperren, meinte Bockey.

Das ist verboten, das ist erlaubt

Das Land hat, um das Infektionsgeschehen einzugrenzen, unter anderem für den Kreis Recklinghausen den Bewegungsfreiraum eingegrenzt.
  • So dürfen Halterner das Stadtgebiet nur verlassen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.
  • Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Haltern liegt, dürfen dieses Gebiet nur aufsuchen, soweit dabei ein Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des eigenen Heimatorts (politische Gemeinde) nicht überschritten wird.
  • Vom Bewegungsradius ausgenommen sind zahlreiche Sonderfälle.
  • Erlaubt sind die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen; Schul- und Kitabesuch; Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen; Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen; Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen; Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen; Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
  • Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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