In der Dortmunder Bittermark wird eine Doppelhaushälfte zwangsversteigert: Das Objekt befindet sich auf dem Holzrichterweg 17a in der südlichen Hombrucher Bittermark. Bei dem Objekt handelt es sich um ein Reihengrundstück mit West-Ost-Ausrichtung, einem Garten, Terrasse und einem Balkon. Das leerstehende Gebäude wurde von den Gutachtern auf einen Verkehrswert von 452.000 Euro geschätzt. Die Versteigerung findet im Rahmen einer Zwangsvollstreckung statt. Interessierte haben am Freitag, 20. September 2024, um 10:30 Uhr die Möglichkeit, an der Versteigerung teilzunehmen.
Das Grundstück, das im Jahr 1989 bebaut wurde, umfasst eine Fläche von 414 Quadratmetern und beinhaltet neben dem Einfamilienhaus auch ein Doppel-Carport. Die Bauweise des Hauses wird als konventioneller Massivbau beschrieben, das Fundament sei heute nicht mehr feststellbar, man gehe jedoch von Beton aus. Der Doppel-Carport besteht aus einer Holzkonstruktion und einem Flachdach mit Dachdichtungsbahnen. Zur Straße, beziehungsweise zum Garten, befinden sich Rollläden als Torabschluss. Die Wohnfläche des Hauses beträgt etwa 145 Quadratmeter, hinzu kommen noch 25 Quadratmeter ausgebauter Nutzfläche im Keller.

Abschläge durch Mängel
Das Haus befinde sich jedoch in keiner von Familien bevorzugten Lage, heißt es im Gutachten. Anbindungen an den ÖPNV und das überregionale Straßennetzwerk werden als „mäßig“ beschrieben, Geschäfte für den täglichen Bedarf sind rund zwei Kilometer in Kirchhörde zu finden. Wegen dieser Infrastruktur zähle die Wohnlage nicht mehr zu den nachgefragten und bevorzugten Gegenden für Familien, also für drei oder mehr Personen.
Außerdem wurden bei der Bewertung des Objekts Abschläge aufgrund verschiedener Mängel vorgenommen. Zu den identifizierten Problemen zählen Baumängel, Bauschäden, Reparaturbedarf, das Fehlen einer Baugenehmigung für den Doppel-Carport sowie ein nicht durch dingliche Rechte gesicherter gemeinsamer Hauszugang zur benachbarten Doppelhaushälfte.
Laut Gutachten kann wegen des Baujahres und früherer Umbaumaßnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass „altlastverdächtige“ Baustoffe benutzt wurden. Diese Faktoren führten dazu, dass der Wert des Objekts trotz der zusätzlichen Werte durch ein Holzgartenhaus und Teilausbauten im Keller geschmälert wurde.