Die Dortmunder CDU möchte, dass auch die städtischen Ordnungshüter wie die Polizei mit Bodycams ausgestattet werden. © Foto: Peter Bandermann

Sicherheit und Ordnung

Zunahme der Gewalt: Bekommt das Dortmunder Ordnungsamt auch Bodycams?

Die Ordnungskräfte der Stadt Dortmund sollen mit Bodycams ausgerüstet werden – wenn es nach der CDU geht. Die Polizei nutzt sie seit anderthalb Jahren und hat dabei nicht nur gute Erfahrungen gemacht.

Dortmund

, 22.06.2021 / Lesedauer: 3 min

Besonders in der Corona-Krise sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dortmunder Ordnungsamtes zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Um den kommunalen Ordnungshütern den Rücken zu stärken, fordert die CDU im Rat, sie nach dem Beispiel der Polizei mit Bodycams auszustatten. Das sind auf der Schulter aufgesetzte Kameras, die das Einsatzgeschehen filmen.

Die rechtliche Grundlage für die Nutzung durch kommunale Ordnungskräfte hat der Landtag am 16. Juni mit einer Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW geschaffen. „Der erlaubte Einsatz von Bodycams für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist ein Meilenstein für die Stärkung der Sicherheit für die Menschen, die täglich auf den Straßen Dortmunds für mehr Sicherheit unterwegs sind“, sagt Uwe Wallrabe, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Immer wieder komme es zu Angriffen auf die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Dortmund, so Wallrabe: „Die Ausstattung mit Bodycams dient zum einen zur Beweissicherung, zudem wirken diese aber auch abschreckend und deeskalierend.“

Überwiegend hohe Akzeptanz

Das kann die Dortmunder Polizei, die die Bodycam seit etwa eineinhalb Jahren nutzt, nur in Teilen bestätigen. Die Kamera stoße bei den Kolleginnen und Kollegen auf eine überwiegend hohe Akzeptanz, sagt auf Anfrage Behördensprecherin Nina Kupferschmidt. „Dies ist der Möglichkeit der Dokumentation des realen Einsatzgeschehens sowie der einfachen Bedienbarkeit und einem hohen Tragekomfort zu verdanken.“

Geringere Akzeptanz finde die Kamera jedoch bei aggressiven Störern oder Personen, die alkoholisiert seien oder unter Drogen stünden. Kupferschmidt: „Hier tritt kaum bis gar keine Wirkung nach Androhung der Nutzung der Kamera ein.“

Gleichwohl bringe die Nutzung der Bodycam mehrheitlich eine Steigerung der Eigensicherung, da allein die Ankündigung des Gebrauchs bei der Mehrheit des polizeilichen Gegenübers schon positive Verhaltensveränderungen bewirke.

Objektivität vor Gericht

Ein weiterer Nutzen sei die Objektivität der Aufnahmen. „Hierdurch ist es in späteren Ermittlungsverfahren und Gerichtsverhandlungen möglich, ein klares Bild vom tatsächlichen Geschehen wiederzugeben und strafrechtlich relevantes Verhalten objektiver bewerten zu können“, erläutert die Polizeisprecherin.

Die kommunalen Ordnungskräfte mit Bodycams auszustatten, so Wallrabe, stärke ihnen nicht nur den Rücken, sondern zeige auch deutlich „wie wichtig und unverzichtbar die kommunalen Ordnungskräfte in einer Stadt sind“.

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