24 Wohnungen stehen seit einem Jahr leer Jetzt geht es wohl mit dem Neubau voran

24 Wohnungen stehen leer: Jetzt geht es wohl mit dem Neubau voran
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Vor der Eingangstür wächst die Distel munter aus dem Boden. Hier ist lange niemand mehr ein und aus gegangen: Die Bauarbeiter sind lange weg und Mieterinnen oder Mieter gibt es nicht. Der Neubau an der Baroper Bahnhofstraße 67 steht seit über einem Jahr leer. An der Eingangstür kleben mehrere vergilbte Siegel der Stadt Dortmund, das letzte ist datiert auf Dezember 2022. Seitdem tut sich hier offenbar nichts.

Genauso wie im Neubau nebenan, Am Spörkel 16. Hier bietet sich ein ähnliches Bild: Der Eingang ist abgesperrt, die Fenster sind dreckig und staubig. Als die Häuser gebaut wurden, war die Lütkenhaus GmbH aus Dülmen verantwortlich. Das zeigt ein Schild am Bauzaun, das ebenfalls vergilbt ist. Das Unternehmen teilt auf Anfrage mit, in der Bauphase tätig gewesen zu sein. Die sei nun vorbei und die Dülmener Firma deshalb auch nicht mehr beteiligt, teilt man mit.

Siegel der Stadt Dortmund
So sehen die inzwischen aufgekratzten Siegel aus, die das Bauordnungsamt an die Tür geklebt hatte. © Britta Linnhoff

Insgesamt 24 Wohnungen

13 Wohnungen sind es in dem Gebäude an der Baroper Bahnhofstraße, Am Spörkel sind es elf. Nachbarn der Häuser sagen, sie hätten wieder Bewegung und Licht in und an den Neubauten gesehen. Sie berichten unabhängig voneinander: Die Sparkasse Dortmund habe die Immobilien erworben.

Die Bank zeigt sich auf Nachfrage allerdings erstaunt über dieses Gerücht. „Wir als Sparkasse haben nicht die Absicht, diese Häuser zu kaufen. Wir können uns zum aktuellen Zeitpunkt nicht erklären, woher dieses Gerücht kommt“, teilt die Sparkasse mit.

Neubau Baroper Bahnhofstraße
13 Wohnungen gibt es in dem Gebäude an der Baroper Bahnhofstraße, das ebenfalls seit langem leer steht. © Britta Linnhoff

Bauaufsichtsbehörde

Woher solche Siegel wie die an den Türen der Neubauten kommen, kann indes die Stadtverwaltung erklären – unabhängig vom konkreten Einzelfall. Auf Anfrage heißt es: „Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder beseitigt, kann die Bauaufsichtsbehörde die Einstellung der Arbeiten anordnen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben die Ausführung begonnen wird, ohne zuvor wichtige Nachweise einzureichen, oder wenn bei der Ausführung von den eingereichten, genehmigten Plänen abgewichen wird.“

Konkrete Angaben zu den beiden vorliegenden Fällen könne man aus Gründen des Datenschutzes nicht machen. Bauherren könnten jedoch jederzeit einen Weiterbau erwirken, indem sie die Gründe für die Stilllegung der Baustelle beseitigten. Stimmt der Eindruck der Anlieger, dann ist das in Barop wohl der Fall.

Eine Anwohnerin ist bei allem Unverständnis über den Leerstand andererseits auch froh, dass hier noch keine neuen Mieter eingezogen sind: Sie sehe zudem mit Schrecken dem umstrittenen Neubaugebiet Am Lennhofe entgegen, das um die Ecke liegt. „Sie sehen doch, wie eng das hier jetzt schon auf der Straße zugeht“, sagt sie.

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