Dortmund bekommt als erste Stadt im Ruhrgebiet die Mietpreisbremse. Das Instrument, das Mietpreise deckelt, greift ab dem 1. März, nachdem das Landeskabinett eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen hat.
Die Neufassung der Verordnung beinhaltet eine Ausweitung der Mietpreisbremse auf 40 zusätzliche NRW-Kommunen - darunter Dortmund. Insgesamt gibt es im Bundesland dann 58 Kommunen, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde.
Die Mietpreisbremse begrenzt bei neuen Mietverhältnissen die Miethöhe auf zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese wird in Dortmund im Mietspiegel festgelegt, der kürzlich neu erschienen ist. Ansonsten sind neu vereinbarte Mieten bisher nicht reguliert - anders als Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen.
Die Verordnung regelt zudem, dass Bestandsmieten bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen - im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent.
Ausnahmen
Es gibt gleichwohl Ausnahmen bei der Mietpreisbremse: Diese gilt etwa nicht im Neubau oder in frisch sanierten Wohnungen.
Der Mieterverein Dortmund und Umgebung (DMB) beurteilt den Schritt der Landesregierung als überfällig. „Aus unserer Sicht hätte die Mietpreisbremse schon längst in Dortmund gelten müssen“, sagt Markus Roeser, der wohnungspolitische Sprecher des Mietervereins.

Er bezeichnet die Mietpreisbremse als „Gewinn“, wenngleich diese „leider keine direkte Auswirkung auf alle Mieten in der Stadt“ haben werde. „Eine Reduzierung der Bestandsmieten wäre mit einem bundesweiten Mietendeckel möglich“, meint Markus Roeser.
Der Sprecher des Mietervereins sagt, dass die Mietpreisbremse nicht immer einfach in der Anwendung sei. Deshalb rät er: „Wer eine Absenkung der Miete durchsetzen möchte, sollte sich zunächst rechtliche Beratung einholen.“ Der Mieterverein Dortmund kündigt an, einen Mietpreisbremsen-Ratgeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Dem Deutschen Mieterbund NRW geht die Ausweitung nicht weit genug. Er fordert, dass das Instrument in weiteren Kommunen mit zuletzt steigenden Mietpreisen eingeführt werden soll.
Kritik von Haus & Grund
Der Verein Haus & Grund Dortmund vertritt die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er kritisiert die Ausweitung der Mietpreisbremse.
„Der jüngst veröffentlichte Mietspiegel zeigt, dass die Mieten in Dortmund mit einem durchschnittlichen Anstieg von 2,5 Prozent pro Jahr in den letzten zwei Jahren weiterhin bezahlbar bleiben. Von einer Mietenexplosion und der Notwendigkeit zur Einführung einer Mietpreisbremse kann keine Rede sein“, teilt Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Bach mit.

Die Mietpreisbremse löse keine Probleme, sondern verhindere notwendige Investitionen in den Wohnungsbestand, so Bach weiter. Das Instrument behindere Fortschritte beim Klimaschutz und greife „massiv in die Rechte von Vermietern“ ein. Bach ist überzeugt: „Eine ausgewogene Mietentwicklung lässt sich nur durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums erreichen.“ Er fordert schnellere Genehmigungsverfahren, geringere Baukosten und optimierte Bauvorgaben. Die Mietpreisbremse hält er für übertriebene Regulierung.
Die Mietpreisbremse ist im Bundesrecht bis Ende 2025 begrenzt. Entsprechend gilt die Regelung in Dortmund erst einmal nur bis zum Jahresende. Allerdings hat der Bundesrat jetzt einen Vorstoß zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 unternommen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Text erschien erstmals am 22. Januar. Wir haben ihn aktualisiert und um weitere Reaktionen ergänzt.