Auf einmal war er da. Eingebaut in den Zaun eines Privatgrundstücks in der Nähe des Phoenix-Sees. Es ist ein Automat, an dem alles Mögliche gekauft werden kann, was nicht unbedingt jeder braucht. Die Eltern der Weingartenschule, die gleich auf der anderen Straßenseite liegt, sind entsetzt.
Denn immer nach Schulschluss bilden sich ganze Trauben von Kindern vor dem Teil, aus dem man neben diversen Snacks und Süßgetränken auch Feuerzeuge, E-Zigaretten und Alkohol gegen Geld ziehen kann. Oder besser gesagt: ziehen konnte. Denn wegen der alkoholischen Getränke ist das Ordnungsamt eingeschritten und hat den Automaten am Phoenix-See kurzerhand stillgelegt.
Am Mittwoch (13.12.) wurden der „Geldeinwurfschlitz“ und das Lesegerät für EC-Karten vom Ordnungsamt versiegelt. „Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund ist dem Hinweis nachgegangen und hat den Automaten aus Gründen der Gefahrenabwehr vor Ort versiegelt, da entgegen § 9 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes alkoholische Getränke angeboten wurden“, so Stadtsprecher Christian Stein.

Genauso schnell wie die Reaktion des Ordnungsamtes war aber auch die Reaktion des Betreibers des besagten Automaten. Die Alkoholika wurden sofort aus dem Automaten entfernt, die Stadt Dortmund entsiegelte den Automaten einen Tag später. „Der Betreiber hat dem Ordnungsamt bereits nach der ersten Kontaktaufnahme zugesagt, künftig keine alkoholischen Getränke mehr anzubieten. Das Ordnungsamt wird dies natürlich kontrollieren. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob den Betreiber ein Bußgeldverfahren erwartet“, so Stein.

Aber was ist mit dem Angebot von E-Zigaretten? Ist das in einem öffentlich zugänglichen Automaten erlaubt? Auch das hat die Stadt Dortmund geprüft. Und das Ergebnis ist, dass der Automat nach den Erkenntnissen des Ordnungsamtes so eingestellt ist, dass für den Kauf ein Ausweis benötigt wird und die E-Zigaretten nur für Personen zugänglich sind, die älter als 18 Jahre sind. „Aus Sicht des Ordnungsamtes besteht daher kein weiterer Handlungsbedarf“, so Christian Stein.

Aus der Welt ist das Problem für die Eltern der Schülerinnen und Schüler damit aber noch lange nicht. „Bei der Standortwahl für den Automaten hatten die Aufsteller ganz klar die Grundschule im Blick. Ich finde das skandalös“, so ein besorgter Vater im Telefongespräch mit der Redaktion.
Keine Genehmigung nötig
Von Seiten der Schule wird man gegen dieses ungesunde Angebot, wie der Vater die Auswahl im Automaten bezeichnet, wohl wenig unternehmen können. Denn auch mit der Frage nach einer Baugenehmigung wird man in diesem Fall wohl nicht weiter kommen.
„Laut Bauordnung sind diese Automaten genehmigungsfrei, sofern sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Und für öffentliche Verkehrsflächen gilt die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund, die keine Genehmigung für Automaten dieser Größe vorsieht“, sagt Christian Stein.
Seit 30 Jahren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt: „Am Anfang bin ich gemobbt worden“
Bilder statt Brautkleider: Kunstgalerie zieht von der Innenstadt nach Hombruch
Goethe-Gymnasium steht plötzlich ohne Mensa da: „Es wird immer nur gesagt: Es wird geprüft“