Dortmunds Nachbarstadt Münster hat es vorgemacht: Eine Münsteraner Rathauskoalition aus mehreren Fraktionen hat ihre Stadtverwaltung beauftragt, sich als „Modellregion“ für einen wissenschaftlichen begleiteten Verkauf von Cannabis (umgangssprachlich „Gras“) in lizenzierten Geschäften zu bewerben. Dortmund will dem nicht nachstehen: Eine breite Mehrheit aus SPD, Grüne, Linke +, Die Partei sowie FDP/Bürgerliste will für die Ratssitzung am Donnerstag (11.5.) einen vergleichbaren Antrag vorlegen.
Kernpunkt: Die Verwaltung soll beim Bundesgesundheitsministerium „umgehend“ das Interesse der Stadt Dortmund bekunden, zu einer „Modellkommune“ zu werden, in der Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden darf. Was in früheren Jahren für viele noch undenkbar erschien. Die Vorlage dafür liefert ein Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) im April vorgestellt haben – und dem nun ein Gesetzentwurf folgen soll. Das Papier beruht auf einem Zwei-Säulen-Modell: Eine Säule sieht vor, den Anbau und Verkauf in nicht-kommerziellen Vereinen zu organisieren und den begrenzten, privaten Anbau zu erlauben. Für Dortmund ist das aber kein Thema.
Anders beim zweiten Modell: Diese Variante soll Unternehmen erlauben, Cannabis herzustellen und in lizenzierten Fachgeschäften an Erwachsene zu verkaufen. Ein Versuch, der auf fünf Jahre befristet ist und wissenschaftlich begleitet werden soll – dabei sollen vor allem die Auswirkungen auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie auf den Schwarzmarkt untersucht werden.
Viele Details noch ungeklärt
Als „regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten“ ist das Projekt überschrieben, für das sich Dortmund bewerben soll. Da es aber noch keinen Gesetzentwurf gibt und etliche Fragen offen sind, soll der Rat nach Informationen dieser Redaktion zunächst einen „Vorratsbeschluss“ fassen: Sobald der Gesetzentwurf vorliegt, soll dann die endgültige Entscheidung fallen. Fest stehen dürfte beispielsweise, dass Cannabis nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen sowie von Kinder- und Jugendeinrichtungen verkauft werden darf.
Aber: Welche Mengen Erwachsene beispielsweise aus einem Geschäft zu welchen Preisen mitnehmen dürfen, wie hoch der berauschende und für Jugendliche nicht ungefährliche Wirkstoff THC pro Gramm sein darf – all diese und weitere Fragen sind vorläufig offen. Davon hängt letztlich ab, ob Dortmund am Ende tatsächlich auf den Zug springt. Ziel der Bundesregierung ist es, Cannabis-Konsum zu entkriminalisieren. Sie will Schluss machen mit dem Handel in Hinterhöfen und dunklen Ecken – und so auch die Polizeiarbeit entlasten.

„Cannabis ist in Dortmund die am häufigsten konsumierte, illegale Droge“, heißt es im Papier der Ratsfraktionen. Ihr Konsum sei seit Jahrzehnten gesellschaftliche Realität. „Das Ziel, Menschen davon abzubringen, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht“, schreiben die Fraktionen. Auch in Dortmund sei illegaler Handel entstanden, für den weder Jugend-, Gesundheits- noch Verbraucherschutz gälten. Im Gegenteil: Der jetzige, unkontrollierte Verkauf sorge dafür, dass mit Amphetaminen und anderen gefährlichen Stoffen gestrecktes Cannabis bei den Konsumenten lande. All das, so der Tenor, könne durch die kontrollierte Abgabe in eigens vorgesehenen Geschäften verhindert werden.
Als Oberzentrum sei Dortmund für den Modellversuch „prädestiniert“ – was andere Städte wie Münster natürlich ebenfalls von sich behaupten. Gleichzeitig bringen die Ratsfraktionen in ihrem Papier einen weiteren Aspekt ins Spiel: SPD, Grüne und Linke+ möchten von der Verwaltung wissen, was aus ihrem Vorstoß von Anfang 2022 geworden ist.
Damals hatten sie die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen im Zusammenhang mit einem „verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis“ auf den Weg zu bringen. Gemeint waren beispielsweise ein breit angelegtes Informations- und Beratungsangebot sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne. Die Verwaltung hatte sogar schon erklärt, im Gesundheitsamt eine Stelle für Cannabis-Prävention einzurichten. Denn trotz einer Legalisierung, heißt es im Antrag, bleibe Cannabis analog zum Alkohol ein Rauschmittel, für das ein verantwortungsvoller Umgang notwendig sei.
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