Mit dem Young-Ticket-Plus des VRR fahren Azubis deutlich günstiger, als sie es mit einer normalen Monatskarte täten. © VRR

Ausbildung

Wie Azubis günstiger durchs Leben kommen

Azubis verdienen wenig Geld - im Durchschnitt rund 800 Euro pro Monat. Aber sie bekommen viele Vergünstigungen. Wir zählen die gängisten Rabatte und Zuschüsse auf: von A bis Z(ubi).

Dortmund

, 13.08.2018 / Lesedauer: 4 min

Abonnements - Viele Abos für Zeitschriften und Zeitungen sind für Azubis günstiger. Aufgepasst beim Abschluss bei der Bindungsdauer und bei der Kündigungsfrist. Dasselbe gilt für Mitgliedschaften in Fitnesscentern oder in Vereinen. Die werden zwar zu reduzierten Tarifen angeboten, können jedoch teuer werden, wenn aus Versehen einer langen Bindungsdauer zugestimmt worden ist.

Ausweis - Ob in einer dualen oder einer rein schulischen Ausbildung: Jeder Azubi bekommt einen Schülerausweis von der Berufsschule. Ermäßigungen und zahlreiche Vergünstigungen sind mit dem Ausweis verbunden. Zum Beispiel bringt gibt er Rabatte auf Konzert- und Kinokarten sowie reduzierte Preise bei Lieferservices und in manchen Geschäften. Zudem sind nach Vorlage des Ausweises Nachlässe bei Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen möglich und auch Volkshochschulen gewähren Azubis mit diesem Ausweis in der Regel vergünstigte Kursgebühren.

Fahrkarten und Mobilität - In vielen Städten ist es üblich, dass Azubis beim Fahrkartenkauf für Bus oder Bahn weniger zu zahlen haben als den Normalpreis. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bietet Auszubildenden das Young-Ticket-Plus für 69,95 Euro monatlich, das rund um die Uhr im kompletten Verbund beliebig oft genutzt werden darf. Im Abo kostet es sogar zehn Euro weniger pro Monat. Zum Vergleich: Eine einfache Fahrt kostet aktuell bis zu 15,30 Euro, eine reguläre Monatskarte (Ticket 1000) in der Preisstufe D 185,30 Euro.

Außerdem bieten die Automobilclubs beispielsweise reduzierte Jahresbeiträge an.

Girokonto - Weil der Ausbildungsbetrieb das monatliche „Azubi-Gehalt“ per Überweisung bezahlt, sollte jeder Azubi ein (Giro-)-Konto besitzen. Viele Banken und Sparkassen bieten Schülern und Auszubildenden kostenlose Konten an. So bietet zum Beispiel die Sparkasse Dortmund mit „Giro-Start“ ein gebührenfreies Konto für alle Kunden, die noch keine 25 Jahre alt sind. Bei der Dortmunder Volksbank ist das Girokonto „Start“ sogar bis zum 27. Geburtstag kostenfrei. Generell gilt: Kein Azubi sollte sich durch Kontoführungsgebühren die Ausbildungsvergütung mindern lassen.

Handy (und Internet) - Es gibt Telefon- und Mobilfunkanbieter, die jungen Leuten spezielle Tarife für Handys (und Internet) anbieten. Die sind online leider oftmals „gut versteckt“, so dass hier der klassische Weg zum Handyladen „um die Ecke“ lohnen kann, um nach „Azubi-Tarifen“ zu fragen.

Reisen - Azubis können die International Youth Travel Card (IYTC) beantragen. Diese Karte wird sowohl im Inland als auch im Ausland anerkannt und ermöglicht es, günstige Preise zum Beispiel bei Fernbussen, Zügen oder Hotels - aber auch bei Autovermietern, Freizeitparks oder sogar bei Online-Sprachkursen zu ergattern.

Rentenversicherung - Auch wenn die Rente noch weit weg ist: Berufseinsteiger sind in der gesetzlichen Rentenversicherung geschützt. Dabei ist zu Beginn der Schutz im Falle eines Falles besonders wertvoll: Sei es, weil wegen einer schweren Krankheit, die auch in jungen Jahren zuschlagen kann, eine Rehabilitation nötig oder wegen eines (Arbeits-)Unfalls sogar eine Rente wegen Erwerbsminderung fällig wird. Informationen zum Thema „Rente“ hat die Deutsche Rentenversicherung unter www.rentenblicker.de oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/1000 4800 parat.

Versicherungen - Azubis müssen nicht alle Versicherungen selbst abschließen. Papas private Haftpflichtversicherung zum Beispiel schließt meist die Kinder bis zum 18. Lebensjahr ein – jedenfalls solange das Hotel Mama bewohnt wird. Auch die Kfz-Versicherung für Auto oder Motorrad kann in den ersten Ausbildungsjahren über die Eltern laufen.

Wohnkosten - Wird für die Ausbildung in eine andere Stadt gezogen, so kann Berufsausbildungshilfe zustehen. Diese staatliche Leistung steht allen Azubis offen, die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und aufgrund dieser Ausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen können. Die Höhe der Beihilfe ist dabei von unterschiedlichen Einflussfaktoren - wie der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete - abhängig. Ansprechpartner und Antragstelle ist die Agentur für Arbeit.

Zuschuss zu Fahrkosten - Ob Anspruch auf Fahrkostenzuschuss besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu einem kann es einen staatlichen Fahrtkostenzuschuss für Azubis geben, deren Eltern ein sehr geringes Einkommen haben. Zudem gibt es in manchen Unternehmen Regelungen in Tarifverträgen, nach denen den Auszubildenden die Fahrkosten zur Berufsschule erstatten werden. Trifft keiner der beiden Fälle zu, so kann die Frage lohnen, ob die Ausbildungsstätte Pauschalen gewährt. Diese können bis zu 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und Arbeitstag betrage und werde für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt.

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