Weiter Protest gegen Abschiebung aus Dortmund Lebenszeichen von Abdullohi S.

Weiter Protest gegen Abschiebung: Lebenszeichen von Abdullohi S.
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Als die Mitglieder des Dortmunder Stadtrats zuletzt für ihre Februar-Sitzung zusammenkamen, liefen sie an einer Gruppe Menschen mit Schildern vorbei. „Wo ist Abdullohi?“ „Holt ihn zurück“, oder „Lebensgefährliche Ignoranz deutscher Behörden“ stand darauf unter anderem.

Etwa 15 Menschen standen hier und forderten Freiheit für Abdullohi S.. Der 32-jährige Tadschike, der zuletzt in Dortmund wohnte, war am 25. Januar nach einer mehrwöchigen juristischen Auseinandersetzung in sein Heimatland abgeschoben worden. Dort ist er nach Angaben von Kontaktpersonen in Dortmund in Haft.

Zwei Wochen ohne Kontakt

Nach rund zwei Wochen ohne Kontakt gab es nach Informationen dieser Redaktion zuletzt zumindest ein Lebenszeichen von Abdullohi S.. Demnach befinde er sich in einem Hochsicherheitsgefängnis in der Hauptstadt Duschanbe, so Unterstützende.

Die Bedingungen dort sind laut tadschikischen Menschenrechtsorganisationen prekär. Die Gefangenen sind darauf angewiesen, dass sie von außen grundlegende Dinge wie Wäsche, Zahnbürste oder Decke bekommen.

Wer Kontakt zu Abdullohi S. aufnimmt, laufe Gefahr, selbst ins Visier des Geheimdienstes zu geraten. Laut der Unterstützergruppe habe es sogar bereits Versuche gegeben, Daten von Personen in Dortmund abzugreifen. „Ich fühle mich nicht mehr sicher“, sagt eine der Personen, die sich in dem Fall einsetzen.

Abschiebung in die Haft

Abdullohi S. ist der Sohn eines führenden Mitglieds einer in Tadschikistan verbotenen islamischen Partei. Die Unterstützer werfen den Behörden vor, trotz der absehbaren Inhaftierung die Abschiebung vollzogen zu haben.

S. hatte 13 Jahre in Deutschland gelebt. Begründung für die Abschiebung waren Identitäts-Täuschung und zwei länger zurückliegende Verurteilungen wegen Straftaten.

Er ist Vater zweier Kinder (0 und 2). Seine Frau hat Flüchtlingsstatus im EU-Land Litauen.

Zuständig ist das Auswärtige Amt

Rechtlich ist das Vorgehen der beteiligten Behörden durch mehrere Urteile eingeschätzt worden - zuletzt im Januar durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Darauf berufen sich auch die Stadt Dortmund sowie das NRW-Flüchtlingsministerium.

Zurücknehmen könnte eine Abschiebung nur das Auswärtige Amt. Diese haben Mitglieder der Unterstützergruppe nach eigenen Angaben zuletzt noch einmal angeschrieben - bisher ohne Reaktion.

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