Wegen Coronavirus sind Beerdigungen nur noch mit Abstand und Gästeliste erlaubt

© Stephan Schueüze

Wegen Coronavirus sind Beerdigungen nur noch mit Abstand und Gästeliste erlaubt

rnCorona-Krise

Die dynamische Entwicklung zum Coronavirus verschärft auch weiter die Regeln für Trauerfeiern und Beerdigungen. Seit dem 23. März gelten wieder neue Vorschriften.

Dortmund

, 26.03.2020, 12:41 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Coronavirus-Epidemie verändert auch die Regeln auf den Friedhöfen in kurzen Abständen. Einschneidende Maßnahmen sollen den Kontakt reduzieren und die Ausbreitung des Virus eindämmen, um Infektionsketten zu unterbrechen und zu verlangsamen.

So wurden auch die Bestattungen in der seit dem 23. März geltenden Landesverordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus neu geregelt.

Abschiednahmen sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich, da die aktuell notwendigen Schutz- und Hygienebedingungen organisatorisch nicht gewährleistet werden können.

Trauerfeier am Grab

Auf die Nutzung städtischer Trauerhallen für Trauerfeiern musste eh schon bis auf Weiteres verzichtet werden. Auch bereits zuvor bestätigte Termine für Trauerfeiern, die bis zum 23. März noch möglich waren, gelten damit nicht mehr.

Damit würdige Trauerfeiern trotzdem möglich bleiben, sollen die derzeit nur unter freiem Himmel direkt an der Grabstätte stattfinden. Dabei muss ein Mindestabstand zwischen den Personen von anderthalb Metern beachtet werden.

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Zudem gilt für alle städtischen Friedhöfe: Trauerfeiern und Beisetzung sollen nur im kleinsten Kreis stattfinden, sprich jetzt mit maximal zehn Personen. Dazu zählen nicht die Personen, die die Bestattung beruflich begleiten. Bis zum 22. März waren noch maximal 20 Personen erlaubt.

Die Personalien der Trauernden sind mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer in einer Liste zu erfassen, die die Bestatter vier Wochen aufbewahren müssen.

Mehr Flexibilität bei Urnen

Während Sargbestattungen innerhalb weniger Tage zu vollziehen sind, ist bei Urrnenbeisetzungen mehr Flexibilität möglich. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Urnen innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Todes beizusetzen sind. Doch diese Frist kann darüber hinaus auf Antrag verlängert werden.

Spätestens seit dem 22. März lege man diese Regelung, den Umständen des Einzelfalls angemessen, sehr großzügig aus, teilte die städtische Friedhofsverwaltung mit.